Dr. Christine Ahlheim
Das Erscheinen des Arzneiverordnungs-Reports wird alljährlich als großes Medienereignis inszeniert. Immense Einsparpotenziale werden aufgezeigt, diverse Kostentreiber benannt und mehr oder minder sinnvolle Vorschläge zur Senkung der Arzneimittelausgaben gemacht. Doch auch dieses Jahr zeigt sich wieder einmal, dass genaueres Hinschauen auf die Berechnungen im Arzneiverordnungs-Report lohnt – siehe hierzu unseren Beitrag auf den Seiten 5 bis 7.
So wird munter die Zuzahlung der Patienten zum Verkaufspreis eines Arzneimittels hinzuaddiert und dann mit dieser Phantasiezahl gegen die Preisbildung im deutschen Arzneimittelmarkt argumentiert. Zudem werden die gesetzlichen Maßnahmen zur Kostendämpfung weithin ausgeblendet, da im Umsatz des sogenannten Fertigarzneimittelmarkts, der den Auswertungen zugrunde liegt, sowohl der Apothekenabschlag als auch die Selbstbeteiligung enthalten sind. Begründet wird dies damit, dass die „Ergebnisse in der historischen Betrachtung kompatibel bleiben“. Es würde jedoch nichts dagegen sprechen, neben den „historisch kompatiblen“ auch die tatsächlich von der GKV bezahlten, deutlich niedrigeren Beträge auszuweisen – außer vielleicht, dass damit nicht so gut „Politik gemacht“ werden kann.
Keine Schuld trifft die Autoren des Arzneiverordnungs-Reports allerdings daran, dass sie die Einsparungen aus den Rabattverträgen nicht berücksichtigen – denn diese sind nach wie vor unbekannt. Vielleicht müssen auch hier die Zahlen noch umfassend mathematisch „aufgehübscht“ werden, damit sie Politiker und Medien nachhaltig beeindrucken können.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A. Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(20)