Claudia Mittmeyer
Vermieter dürfen den Mietern für die Renovierung beim Auszug aus der Wohnung farbliche Vorgaben machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2008 (VIII ZR 283/07) hervor. Eine Klausel, nach der gestrichene Holzteile „in Weiß oder in hellen Farbtönen“ zurückzugeben sind, ist danach zulässig. Der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung mit einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietern akzeptiert werde. Im Juni dieses Jahres hatte der BGH jedoch Klauseln untersagt, die dem Mieter während der Mietzeit bestimmte Farben vorschreiben.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(21):4-4