Steuertipps zum Jahresende

Gestaltungsempfehlungen noch für 2008


Markus Händeler

Nur noch wenige Wochen bis zum Jahresende – eine kurze Zeit, die aber dennoch hinsichtlich der Steueroptimierung genutzt werden sollte. Welche Möglichkeiten haben Apothekerinnen und Apotheker, ihre Steuerlast im Jahr 2008 noch sinnvoll zu vermindern?

Eine Fülle äußerer Einflüsse bestimmt derzeit und künftig die Vermögens- und Einkünftesituation auch des Apothekers. Da ist zum einen die andauernde Finanzmarktkrise, die ihre Spuren im Wertpapierdepot hinterlässt. Zum anderen kommt ab 2009 mit der Abgeltungssteuer eine Wende bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Zudem steht die Entscheidung des EuGH und in Folge des nationalen Gesetz­gebers an, ob in Deutschland die Rahmenbedingungen für die inhabergeführte Apotheke deutlich verändert werden. Umso wichtiger ist es, mit einer Ergebnisplanung für 2008 und – besser noch – mit einer Vorschau auf das Jahr 2009 für Transparenz zu sorgen.

Die Planung sollte dabei möglichst treffsicher

  • den voraussichtlichen Gewinn für die Apotheke,
  • die weiteren Einkünfte,
  • die privaten Verpflichtun­gen (Versicherungen, Tilgungen),
  • die steuerlichen Belastungen (sowohl in Euro als auch in Prozent) und
  • – als Ergebnis – das verfügbare Einkommen

ausweisen.

Bei der Einschätzung des Apothekengewinns spielt die Rohgewinnentwicklung eine gewichtige Rolle. Aufgrund sich häufig ändernder Einkaufskonditionen sowie unter den Bedingungen bestehender Rabattverträge hilft es nicht, mit dem prozentualen Wareneinsatz des Vorjahres zu rechnen. Der Steuerberater sollte zumindest quartalsweise den Prozentsatz neu justieren. Hierzu braucht er verlässliche (Zwischen-)Inventurwerte aus der Apotheke. Natürlich ist für eine laufende Ergebnisprognose auch eine Einschätzung zur Umsatzentwicklung in den verbleibenden sechs Wochen nötig. Da der Dezember dieses Jahr zwei Arbeitstage mehr als 2007 hat und der Umsatz im Vorjahr nicht besonders ausgeprägt war, kann durchaus eine gewisse absolute Umsatzausweitung eintreten.

Neben einer guten Umsatz- und Rohgewinnschätzung muss eine aussagekräftige Ergebnisplanung folgende Komponenten enthalten:

  • die Personalkosten unter Berücksichtigung anteiliger Sonderzahlungen (Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld),
  • die Abschreibungen für getätigte Investitionen,
  • die Sachkosten einschließlich Zinsaufwendungen für aufgenommene Darlehen,
  • die auf den voraussichtlichen Gewinn anfallende Gewerbesteuer.

Basierend hierauf kann die voraussichtliche Einkommen­steuerbelastung zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für das laufende Jahr errechnet werden. Zieht man dann die bisher geleisteten Vorauszahlungen sowie die am 10. Dezember 2008 fällig Rate ab, ergibt sich die anstehende Nachzahlung, die in 2009 fällig werden dürfte. Ergibt sich schon jetzt eine Überzahlung, so sollte der Steuerberater noch im November die Herabsetzung der Rate zum 10. Dezember 2008 beim Finanzamt beantragen.

Investitionsabzugs­betrag prüfen

Wer in seine Apotheke in den Jahren 2009 bis 2011 inves­tieren will, kann dies bereits 2008 steuermindernd und damit liquiditätsverbessernd berücksichtigen. Konkret: Für An­schaffungen, die in den nächsten drei Jahren geplant sind, ist ein Abzugsbetrag von 40 % der voraussichtlichen Kosten möglich, maximal 200.000 €. Kommt es später nicht zu der Anschaffung muss der Betrag nachversteuert und die Steuernachzahlung entsprechend verzinst werden. Daher lohnt sich ein Investitionsabzugsbetrag in der Regel nur, wenn die Absicht zu investieren sehr ernsthaft verfolgt wird.

Kosten vorziehen

Maßgeblich für die Steuer­ersparnis ist die Höhe des Grenzsteuersatzes. Das ist, in Prozenten ausgedrückt, die Belastung des sogenannten letzten verdienten Euros mit Einkommensteuer. Zusätzliche Ausgaben wirken sich daher in Höhe dieses Grenzsteuersatzes steuermindernd aus. Geht man für das Folgejahr von einem geringeren Grenzsteuersatz aus, so ist es sinnvoll, ohnehin anstehende Ausgaben in der Apotheke oder im Bereich der Vermietungseinkünfte auf das laufende Jahr vorzuziehen.

Kinder betreuen lassen

Arbeitet der Ehegatte ebenfalls, so können die Kosten für die Betreuung der Kinder (bis zum 14. Geburtstag) von der Steuer abgesetzt werden. Die Bezahlung muss dabei über die Apotheke erfolgen, wenn man auch die Gewerbesteuer einsparen will. Ist der Ehegatte nicht berufstätig, dann gilt das nur für Kinder zwischen dem 3. und 6. Geburtstag. Ist das Kind bereits 14 Jahre oder älter, dann bleibt noch die Möglichkeit der Steuerermäßigung für eine Haushaltshilfe.

Renovierung am eigenen Haus oder in der Mietwohnung

Handwerkerleistungen im eigenen Haus oder der Mietwohnung fördert das Finanzamt mit maximal 600 € p.a. bar auf die Hand. Hierzu muss man nachweisen, dass man Arbeitskosten (nicht Material!) von 3.000 € an einen Hand­werker überwiesen hat. Die Steuererstattung beträgt jeweils 20 %.

Abgeltungssteuer

Anfang 2009 wird die Abgeltungssteuer wirksam (siehe ausführlich AWA -Ausgabe Nr. 21 vom 1. November 2008, Seite 11 und 12). Banken werden von Zinsen und Dividenden direkt 25 % zuzüglich Solida­ritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug muss man die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Soweit der durchschnittliche persönliche Steuersatz derzeit über 25 % liegt, kann es sinnvoll sein, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern, z.B. an­stehende Prolongationen von Termingeldern bis ins Jahr 2009 hineinzuziehen.

Nachteilig wirkt die Abgeltungssteuer im Bereich der Veräußerung von Wertpapieren (Aktien und Investmentanteile). Anteile, die ab 2009 gekauft werden, bleiben dauerhaft „steuerverhaftet“, d.h., spätere Gewinne unterliegen immer der Abgeltungsteuer, unabhängig davon, wie lange man die Wertpapiere im Depot hatte. Da sich auch für Verluste aus Wertpapierverkäufen einiges ändert, ist es sinnvoll noch 2008 den Dialog mit dem Bankberater zu suchen. Die TREUHAND HANNOVER GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, hat alle wesentli­chen Informationen zur Abgeltungssteuer in einer kleinen Broschüre zusammengefasst, die kostenfrei per Fax unter 0511/83390-210 (kein Fax-Abruf) bestellt werden kann.

Einlagen und Entnahmen aus der Apotheke prüfen

Seit 2008 gibt es auch für den Bereich der Apotheke die Möglichkeit einer begünstigten Besteuerung für Gewinne, die nicht entnommen werden. Maßgebliche Voraussetzung ist daher der Stand des Kapitalkontos (ist der Bilanz zu entnehmen) zu Beginn und zum Ende des Wirtschaftsjahres. Dieses kann beeinflusst werden durch Entnahmen und Einlagen. Ob die Neuregelung im Einzelfall sinnvoll angewendet werden kann, kann nur im Dialog mit dem Steuerberater entschieden werden.

Ausblick für 2009

Derzeit diskutiert die Politik verschiedene Maßnahmen zur Konjunkturbelebung. Unter anderem wird eine Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, befristet auf zwei Jahre, erwogen. Dies würde bedeuten, dass Investitionen in die Apotheke, die 2009 und 2010 erfolgen, schneller steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Zudem werden weitere Steueränderungen diskutiert, die im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 2009 im Dezember 2008 verabschiedet werden sollen.

Fazit: Bewusst herbeigeführte Steuerminderungen sind nur noch schwer möglich, da der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren viele legale Steuerschlupf-löcher „ausgetrocknet“ hat. Gleichwohl sollten alle bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, sofern sie sinnvoll sind.

Markus Händeler, Steuerberater,
TREUHAND HANNOVER GmbH,
Steuerberatungsgesellschaft,
30519 Hannover,
E-Mail: markus.haendeler@treuhand-hannover.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(22):11-11