Claudia Mittmeyer
Vermieter sind nicht zur regelmäßigen Kontrolle der Elektroinstallation in den Wohnungen ihrer Mieter verpflichtet, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. Oktober 2008, VIII ZR 321/07). Zwar müsse der Vermieter das Gebäude in einem sicheren Zustand erhalten und gefährliche Defekte beseitigen, sobald er davon erfahre. Eine regelmäßige Generalinspektion müsse er aber nicht vornehmen. Damit wies das Gericht die Klage eines Mieters auf rund 2.600 € Schadensersatz ab, dessen Wohnung durch einen Brand im Nachbar-Appartement beschädigt worden war. Auslöser war möglicherweise ein Kurzschluss in einer defekten Dunstabzugshaube.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(22):4-4