Editorial

Damoklesschwert


Claudia Mittmeyer

Am Ende muss es immer schnell gehen – anscheinend auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform, die am 5. Dezember, kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten „Frist“, vom Bundesrat in einer Sondersitzung gebilligt wurde. Und so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch diese Reform – wie so viele – mit heißer Nadel gestrickt ist. Vor allem die sieben- bzw. zehnjährige Haltefrist bei der Übertragung von Betriebsvermögen und die damit korrespondierende Lohnsummenregelung (siehe hierzu unseren Beitrag auf den Seiten 10 und 11) stehen – zu Recht – in der Kritik.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Flexibilität bei unternehmerischem Handeln erfordern, gehen diese Regelungen an der Realität vorbei. Insbesondere Apothekerinnen und Apotheker sind bekanntlich von gesundheitspolitischen Entscheidungen und somit von äußeren Einflüssen abhängig. Auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen müssen sie daher entsprechend reagieren können – notfalls auch mit Personaleinsparungen oder sogar dem Verkauf der Apotheke. Über Apothekenerben schwebt in diesem Fall jedoch künftig das Damoklesschwert, gegebenenfalls Erbschaftsteuer nachentrichten zu müssen.

Ein kleiner Lichtblick: Nächstes Jahr ist (Bundestags-)Wahljahr und so wie es derzeit aussieht, werden dann wohl auch in punkto Erbschaft- und Schenkung­steuer die Karten noch einmal neu gemischt, sprich Korrekturen vorgenommen – angekündigt wurde dies zumindest schon. Und auch das Thema Ver­fassungsbeschwerde steht bereits im Raum. Das letzte Wort scheint also noch nicht gesprochen.

Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Claudia Mittmeyer

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(24)