Versandhandel und Pick-up-Stellen

Drei Fragen an Dr. Markus Söder


Claudia Mittmeyer

Dr. Markus Söder ist Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

? Welchen Stellenwert mes­sen Sie als neuer bayeri­scher Gesundheitsminister der Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke zu?

Öffentliche Apotheken sind für eine qualitativ hochwertige, gut funktionierende Arzneimittelversorgung absolut unverzichtbar. Häufig sind sie erste Anlaufstelle für Rat suchende Patienten. Denn in ihrer Apotheke vor Ort erhalten sie auch über Arzneimittelinformationen hinaus Hilfe bei der Orientierung im Gesundheitswesen.

Unsere Apo­theken gewährleisten eine flächendeckende Arzneimittelversorgung jeden Tag, rund um die Uhr. Die Patienten und Kunden profitieren vom Know-how des Apothekers als freier Heilberufler insbesondere durch kompetente Beratung und die Fähigkeit, Rezepturen und Arzneimittel selbst herzustellen. Das ist auch in Not- und Krisenfällen hilfreich.

? Werden auch Sie sich – wie Ihr Vorgänger – für ein erneutes Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen?

Seit der uneingeschränkten Zulassung des Arzneimittelversandhandels hat das Geschäft mit gefälschten Arzneimitteln im Internet einen unglaublichen Aufschwung erlebt. Für Verbraucher ist es jedoch enorm schwierig, zwischen seriösen und kriminellen Internetanbietern zu unterscheiden.

Außerdem bekommen wir es zunehmend mit Auswüchsen wie den sogenannten Pick- up-Stellen zu tun. Es kann nicht sein, dass Kapitalgesellschaften auf diese Weise die besonders sensible Ware Arzneimittel rein wirtschaftlichen Interessen unterwerfen. Diese Entwicklung bestätigt sich auch im Bestreben von Schlecker, eine eigene Arzneimittelmarke aufzubauen und diese ausschließlich über die eigenen Märkte zu vertreiben.

Für mich ist klar: Patientensicherheit geht vor. Arzneimittel gehören nicht neben Schokolade und Schuhputzcreme ins Ladenregal. Patienten sollen sich auf sichere Arzneimittel und eine gute Beratung ver­lassen können. Der von Bayern mit Sachsen gemeinsam in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Einschränkung des Arzneimittel­ver­sandhandels hat daher meine volle Unterstützung.

Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist es bereits gelungen, diesen Antrag auf die Tagesordnung des Bundesratsplenums am 19. Dezember zu bringen. Jetzt gilt es, dort die Mehrheit zu erlangen.

? Wie kann aus Ihrer Sicht der Ausbreitung der sogenannten Pick-up-Stellen Einhalt geboten werden?

Das „dm-Urteil“ des Bun­desverwaltungsgerichts hat einen Bestell- und Abhol­service von Arzneimitteln in Drogeriemärkten für zulässig erklärt. Solche Strukturen sind die Folge der Zulassung des Arzneimittelversandhandels.

Wird der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arz­neimitteln verboten, wie Bayern es fordert, dann dürfen auch die Pick-up-Stellen keine rezeptpflichtigen Medikamente mehr ausgeben. Pick-up-Stellen, die sich auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken müssen, dürften sich allerdings kaum noch wirtschaftlich rentieren. Denn die nicht verschreibungspflichtigen Arz­neimittel machen nur rund 13 % des Umsatzes einer durchschnittlichen Apotheke aus. Es ist also gut möglich, dass sich das Pick-up-Stellen-Problem nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln insgesamt löst.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(24):4-4