Editorial

Gute Aussichten


Dr. Christine Ahlheim

Dass die Chancen für ein Votum des EuGH-Ge­neral­anwalts pro Fremdbesitzverbot gar nicht so schlecht standen, war zwar allen, deren Weltsicht sich nicht auf rein ökonomische Aspekte beschränkt, seit dem EuGH-Urteil zur Krankenhausversorgung klar. Dennoch ist es eine gro­ße Erleichterung, dass Yves Bot in sei­nen Schlussanträgen tatsächlich so deut­lich Stellung für das deutsche Apothekensys­tem bezogen hat. Und auch wenn dies noch kein Ur­teil ist, so kann doch mit gro­ßer Wahr­scheinlich­keit davon ausgegan­gen werden, dass die Luxemburger Rich­ter dem Generalanwalt folgen werden.

Die Apotheker haben damit gute Aussichten fürs neue Jahr: Dass endlich einmal der Druck von ihnen genommen wird, sich demnächst mit der übermächtigen Konkurrenz finanzkräftiger Konzer­ne auseinandersetzen zu müssen. Und dass sie sich nunmehr umso intensiver der Fortentwicklung ihres Berufsbilds und dem Finden eines zukunftssicheren Platzes zwischen den anderen Heilberufen in einem sich verändernden Gesund­heitssystem widmen können.

Die Verbraucher haben ebenfalls gute Aussichten. Sie müssen wohl auch in Zukunft ihre Arzneimittel nicht von einer anonymen Kettenfiliale beziehen, sondern können nach wie vor den „Apo­the­ker ihres Vertrauens“ aufsuchen.

Nicht zuletzt bieten sich aber auch gute Aussichten für Europa: Yves Bot ist der An­sicht, dass in der EU jeder Staat selbst be­stimmen soll, wie gut seine Ge­sund­heits­v­ersorgung ist. Folgen ihm die Richter am EuGH darin, werden wesentliche Ent­scheidun­gen auch weiterhin nicht von EU-Technokraten, sondern von den Bürgern an den nationalen Wahlurnen getroffen.

Deutscher Apotheker Verlag

AWA -Redaktion

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(01):2-2