Dr. Christine Ahlheim
Dass die Chancen für ein Votum des EuGH-Generalanwalts pro Fremdbesitzverbot gar nicht so schlecht standen, war zwar allen, deren Weltsicht sich nicht auf rein ökonomische Aspekte beschränkt, seit dem EuGH-Urteil zur Krankenhausversorgung klar. Dennoch ist es eine große Erleichterung, dass Yves Bot in seinen Schlussanträgen tatsächlich so deutlich Stellung für das deutsche Apothekensystem bezogen hat. Und auch wenn dies noch kein Urteil ist, so kann doch mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Luxemburger Richter dem Generalanwalt folgen werden.
Die Apotheker haben damit gute Aussichten fürs neue Jahr: Dass endlich einmal der Druck von ihnen genommen wird, sich demnächst mit der übermächtigen Konkurrenz finanzkräftiger Konzerne auseinandersetzen zu müssen. Und dass sie sich nunmehr umso intensiver der Fortentwicklung ihres Berufsbilds und dem Finden eines zukunftssicheren Platzes zwischen den anderen Heilberufen in einem sich verändernden Gesundheitssystem widmen können.
Die Verbraucher haben ebenfalls gute Aussichten. Sie müssen wohl auch in Zukunft ihre Arzneimittel nicht von einer anonymen Kettenfiliale beziehen, sondern können nach wie vor den „Apotheker ihres Vertrauens“ aufsuchen.
Nicht zuletzt bieten sich aber auch gute Aussichten für Europa: Yves Bot ist der Ansicht, dass in der EU jeder Staat selbst bestimmen soll, wie gut seine Gesundheitsversorgung ist. Folgen ihm die Richter am EuGH darin, werden wesentliche Entscheidungen auch weiterhin nicht von EU-Technokraten, sondern von den Bürgern an den nationalen Wahlurnen getroffen.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(01):2-2