Dr. Christine Ahlheim
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung müssen nur dann komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn dort beide Partner Mitglieder sind. Das hat das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. Oktober 2008 (L 1 KR 143/07) entschieden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(01):4-4