Jahressteuergesetz 2009 und weitere steuerliche Änderungen

Maßnahmen zur „Konjunkturbelebung“


Markus Händeler

Mit Beginn des neuen Jahres treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft – in der Hoffnung, dass sich diese positiv auf die derzeit eher trübe Wirtschaftslage auswirken. Was ändert sich im Einzelnen und wer kann in welcher Weise partizipieren?

Im November und Dezember 2008 hat der Gesetzgeber verschiedene Gesetze, so unter anderem das Jahres- steuergesetz 2009, verabschiedet, die eine entlastende Wirkung für den Steuerzahler haben.

Degressive Abschreibung

Wer für seine Apotheke neue Wirtschaftsgüter anschafft, kann diese schneller als bisher steuermindernd geltend machen. Dies gilt jedoch nur für Käufe in den Jahren 2009 und 2010. Der Abschreibungssatz beträgt 25 %. Damit lohnt sich diese befristete Begünstigung für Wirtschaftsgüter, die eine Nutzungsdauer von mehr als vier Jahren haben, beispielsweise Möbel für die Offizin oder aber ein Kommissionierautomat.

Die degressive Abschreibung kann bei Nettopreisen ab 1.000 € genutzt werden, weil ansonsten die Regelungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (bis 150 € Nettopreis) bzw. den sogenannten Sammelpool (150,01 € bis 1.000 €) gelten. Wirtschafts­güter im Sammelpool werden gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Sonderabschreibung

Die Möglichkeit, eine zusätzliche Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen, wird für die Wirtschaftsjahre, die in 2009 und 2010 enden insoweit ausgeweitet, als der Betrieb ein Eigenkapital bis 335.000 € (statt 235.000 €) haben darf. In der Regel liegen Apotheken mit ihrem Eigenkapital bereits unter der jetzt gültigen Grenze. Ein Blick in die Bilanz (Position Eigenkapital auf der Passiva-Seite) beantwortet die Frage, ob man hier partizipieren kann.

Vorsteuerabzug für Pkw bleibt

In der AWA -Ausgabe Nr. 22 vom 15. November 2008 (Seite 19) hatten wir auf die beabsichtigte Einschränkung beim Vorsteuerabzug für unternehmerisch genutzte Pkws hingewiesen. Diese verschlechtern­de Regelung ist nun im Bundesrat gescheitert. Damit bleibt es beim vollen Vorsteuerabzug, wenn ein Pkw zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird. Im Gegenzug muss eine Privatnutzung der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die seit Anfang 2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährte Steuervergünstigung für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit bereits ab dem ersten Kilometer berücksichtigt werden muss. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer (näheres hierzu lesen Sie in unserem Steuer-Spartipp auf Seite 17).

Handwerkerleistungen in Privathaushalten

Wer in seiner selbst genutzten Wohnung einen Handwerker beschäftigt, kann bereits seit 2006 seine Steuerschuld mindern. Anerkannt werden die Kosten für den Arbeitslohn des Handwerkers, nicht jedoch die Materialkosten. Von diesen Aufwendungen sind 20 %, maximal 600 € von der Steuerschuld abziehbar, sie werden also 1:1 erstattet.

Ab dem 1. Januar 2009 wird dieser Maximalbetrag auf 1.200 € verdoppelt, sodass Arbeitslohn von maximal 6.000 € gefördert wird. Diese Neuerung ist insoweit befristet, als die Bundesregierung nach zwei Jahren, also Ende 2010, die Wirksamkeit der Regelung bewerten soll. Tritt die erhoffte positive Auswirkung auf die Konjunktur nicht ein, kommen also nicht, wie gewünscht, mehr Handwerker zum Einsatz, so soll die Regelung wieder auf ihren ursprünglichen Regelungsinhalt zurückgeführt werden.

Aussetzung der Kfz-Steuer

Für Pkws, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zuge­lassen werden, entfällt für ein Jahr die Kfz-Steuer. Werden besondere Schadstoffnormen erfüllt (Euro 5 und Euro 6), verzichtet der Staat sogar für zwei Jahre auf die Kfz-Steuer, längstens bis 31. Dezember 2010.

Steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer zur Gesundheitsvorsorge

Rückwirkend ab 2008 wird für Arbeitgeber ein Anreiz zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung geschaffen. So kann der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer bis zu 500 € pro Jahr und Arbeitnehmer aufwenden, die steuer- und in Folge sozialversicherungsfrei sind. Voraussetzung ist, dass das Geld zur allgemeinen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers eingesetzt und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn aufgewendet wird. Es kann also kein Gehalt umgewidmet werden.

Die Krankenkassen und weitere Anbieter nutzen die neue Regelung derzeit großflächig, um ihrerseits neue prophylaktische Maßnahmen gegenüber den Arbeitgebern anzubieten (Stichwort: Rückenschule).

Abzugsfähigkeit von Schulgeld

30 % der Aufwendungen, die für eine Schule in privater Trägerschaft gezahlt werden, können steuermindernd geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag beträgt dabei 5.000 €. Die Schule muss in einem EU-Land liegen. Nicht gefördert werden die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.

Verbesserung des Lohnsteuerabzugs

Ehegatten, die beide in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, haben die Wahl zwischen den Steuerklassenkombinatio­nen IV/IV und III/V. Die Kombination IV/IV empfiehlt sich, wenn beide Ehegatten etwa gleich verdienen. Verdient ein Ehegatte dagegen 60 % oder mehr des gemeinsamen Einkommens, empfiehlt sich die Kombination III/V. Unterjährige Ungenauigkeiten beim Lohnsteuerabzug werden dann mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen, sodass keiner zu viel oder zu wenig bezahlt – egal, welche Steuerklasse er hat. Gleichwohl können sich Nachteile ergeben, wenn das zuletzt bezogene Nettogehalt Maßstab für Lohn­ersatzleistungen, z.B. das Arbeitslosengeld I, ist. Deshalb gibt es ab 2010 die Möglichkeit, den Lohnsteuerabzug punktgenauer vornehmen zu lassen. Hierzu wählen die Ehegatten trotz unterschiedlicher Einkommensverhältnisse die Steuerklassen IV/IV und ein neues Faktorverfahren sorgt für den nötigen Ausgleich.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab 1. Januar 2009 erhöht sich das monatliche Kindergeld für

  • das erste und zweite Kind von 154 € auf 164 €,
  • das dritte Kind von 154 € auf 170 € und
  • das vierte und jedes weite­re Kind von 179 € auf 195 €.

Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag von 3.648 € auf 3.864 € verbessert (+ 216 € pro Jahr). Der Kinderfreibetrag kommt dann zur Anwendung, wenn er eine höhere Steuerersparnis erreicht, als durch das Kindergeld gezahlt wurde. Diese sogenannte Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch.

Senkung der Lohnnebenkosten

Zum 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds. Damit verbunden ist ein einheitlicher, kassenunabhängiger Beitragssatz. Er beträgt 7,3 % für den Arbeitgeber und 8,2 % für den Arbeitnehmer. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird auf 2,8 % abgesenkt, das heißt je 1,4 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Reduzierung ist allerdings befristet bis Ende Juni 2010. Danach steigt der Satz wieder an und beträgt 3,0 %.

Markus Händeler, Steuerberater,
TREUHAND HANNOVER GmbH,
Steuerberatungsgesellschaft,
30519 Hannover,
E-Mail: markus.haendeler@treuhand-hannover.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(01):10-10