Prof. Dr. Reinhard Herzog
Wer im Sommer 2008 ein Tages- oder Festgeldkonto eröffnen wollte, kam an einem Namen nicht vorbei: Die isländische Bank Kaupthing Edge offerierte bis zu 5,7 % Guthabenzins und landete damit in der Spitzengruppe jedes Zinsvergleichs. Auch die Sicherheit sollte gewährleistet sein: Dank isländischer Einlagensicherung – so verspricht Kaupthing bis heute auf ihrer Website – seien Einlagen bis zu 20.887,00 € absolut sicher. Dass dem erst einmal nicht so war, zeigte sich nach der Insolvenz des Instituts am 9. Oktober 2008: Der ohnehin bereits schwer angeschlagene isländische Einlagensicherungsfonds wollte für deutsche Kundengelder nicht geradestehen. Erst in einem Abkommen mit der deutschen Regierung konnte sichergestellt werden, dass deutsche Sparer nun doch entschädigt werden sollen – zum Unverständnis vieler sogar über die Einlagensicherungsgrenze hinaus.
Bankberater in der Haftung
Ernster ist die Lage bei den gerade von deutschen Anlegern gern gekauften Zertifikaten von Lehman Brothers: Hier ist zu befürchten, dass die Anleger erhebliche Teile des eingesetzten Kapitals verlieren oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die größte Chance sehen Experten in der Beraterhaftung: Bekam ein Kunde trotz seines ausdrücklichen Wunsches nach „sicheren“ Anlagen Lehman-Zertifikate ins Depot gedrückt, kann er – bei entsprechenden Nachweisen – möglicherweise die Bank in Haftung nehmen.
Finanzkrise längst nicht ausgestanden
Diese beiden Fälle zeigen, dass selbst vermeintlich sichere Geldanlagen schnell zum Risiko werden können. Umso mehr stellt sich jetzt die Frage, wie sicher die verschiedenen Anlageformen wirklich sind. Denn schließlich ist die Finanzkrise längst nicht ausgestanden, vielmehr sorgen immer noch jede Woche neue Hiobsbotschaften für Schlagzeilen. Im Übrigen ist neben dem Emittentenrisiko auch ein eventuelles Kursrisiko zu berücksichtigen. Betrachten wir hier einmal die wichtigsten Geldanlagen im Detail.
Bei Kontenanlagen (Tages- und Festgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen, Ratensparverträgen usw.) sehen deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein mehrstufiges Sicherungssystem vor. Dieses gewährt einen „Institutsschutz“, der bei drohender Insolvenz greift und für sämtliche Einlagen gilt. Nahezu alle anderen Banken sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angeschlossen, die Kundeneinlagen von bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals des Instituts absichert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine unbegrenzte Garantie versprochen. Generell nicht unter diese Kategorie fallen Niederlassungen mancher ausländischer Banken, für die üblicherweise die Einlagensicherung des jeweiligen Landes gilt. Das Beispiel Kaupthing hat jedoch gezeigt, dass Anleger auch konkreten Zusagen eines Instituts nicht unbedingt vertrauen sollten.
Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Stufenzinspapiere usw.) sind grundsätzlich nur so sicher wie der dahinterstehende Name. Die geringsten Bedenken bestehen – außer bei europäischen Staatsanleihen – bei Emissionen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, greift für diese Titel doch der Institutsschutz. Aber auch bei Emissionen anderer deutscher Banken erscheinen die Risiken eines Ausfalls schon aus Imagegründen sehr gering. Anders die Lage bei Unternehmensanleihen: Hier reicht die Palette von weitgehend sicheren Papieren deutscher Großkonzerne bis hin zu spekulativen Papieren etwa amerikanischer Automobilzulieferer. Die geringste Sicherheit bieten „nachrangige Anleihen“, bei denen im Fall der Insolvenz des Emittenten Anleihebesitzer erst nach Befriedigung anderer Gläubiger bedient werden.
Ein wichtiges Erkennungsmerkmal ist bei Anleihen zum einen das Rating der darauf spezialisierten Agenturen (z.B. Moodys), zum anderen die Rendite: Je größer die Ertragschancen, umso riskanter die Anlage. Neben dem Emittentenrisiko besteht bei allen börsengehandelten Papieren ein Kursrisiko. Steigende Kapitalmarktzinsen belasten die Notierungen, sinkende Zin-sen bringen Kursgewinne. Bei Fremdwährungsanleihen ist zudem das Währungsrisiko zu berücksichtigen.
Pfandbriefe sind eine Sonderform von Anleihen. Sie sind mit eigenen Sicherheiten in Form von Hypotheken unterlegt. Im Insolvenzfall werden daraus zunächst die Pfandbriefgläubiger entschädigt, erst dann fließt das verbleibende Kapital in die Insolvenzmasse ein. Hinsichtlich der Kursrisiken gilt dasselbe wie für Anleihen.
Bei den meisten Zertifikaten (Index-, Basket-, Discount-, Bonuszertifikaten usw.) handelt es sich – rechtlich gesehen – um Inhaberschuldverschreibungen des jeweiligen Instituts, deren Verzinsung und Rückzahlung an bestimmte Ereignisse gekoppelt ist, z.B. an die Wertentwicklung eines Index. Zertifikate sind damit nur so sicher wie der Emittent. In der aktuellen Phase sollten sich Anleger daher in erster Linie auf die Papiere deutscher Institute beschränken, deren Insolvenz sehr unwahrscheinlich ist. Die Kursrisiken richten sich nach der Entwicklung des jeweiligen Basisprodukts. Generelle Vorsicht ist bei allzu komplizierten Produktgestaltungen geboten – hier werden oft Risiken verschleiert. Darüber hinaus sind einige Emittenten derzeit bemüht, ihre eher spekulativen Produkte mit Sicherheit-sug-gerierenden Bezeichnungen (z.B. Sparbrief) an den Kun-den zu bringen.
Risiko Schließung
Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Geldmarktfonds) stammen von speziell zugelassenen Kapitalanlagegesellschaften. Die Kundengelder werden in Form von Sondervermögen verwaltet, d.h., selbst im Fall der Insolvenz des Emittenten ist das angelegte Kapital sicher. Möglich ist allerdings, dass es – dies praktizieren derzeit viele Immobilienfonds – zu vorübergehenden Schließungen kommt, d.h., der Kunde kann über einen gewissen Zeitraum Anteile nicht veräußern. Größere Bedeutung haben hier aber die Kursrisiken: Bei Geldmarkt-, Renten- und Immobilienfonds erscheinen diese weitgehend überschaubar, Aktienfonds können jedoch ganz erhebliche Wertschwankungen aufweisen.
Aktien sind direkte Beteiligungen an den jeweiligen Unternehmen. Im Fall der Insolvenz können Aktionäre also kaum mit einer Rückzahlung rechnen. Im Gegenzug bieten Aktien jedoch wesentlich größere Chancen, wenn ein Unternehmen erfolgreich am Markt agiert.
Nur 20.000 € gesichert
Anlagen bei Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. freien Finanzvermittlern) sind grundsätzlich zwar nicht über einen Einlagensicherungsfonds geschützt, jedoch besteht für sie die „Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“ (EdW). Die Absicherung, die z.B. bei Betrugsfällen zum Tragen kommt, ist allerdings auf 90 % der ausstehenden Forderungen, maximal 20.000 €, beschränkt.
Für Kapital-Lebensversicherungen besteht seit dem Jahr 2004 in Form der Protektor Lebensversicherungs-AG eine Sicherungseinrichtung, über die im Insolvenzfall die Ansprüche der Kunden gedeckt werden. Nicht darunter fallen allerdings die meisten Policen ausländischer Versicherer, für die oft eigene Sicherungseinrichtungen bestehen. Fraglich ist jedoch, ob diese im Insolvenzfall greifen und speziell auch deutsche Kunden entschädigen. Kursrisiken bestehen bei Kapital-Lebensversicherungen vorrangig dann, wenn der Sparanteil z.B. in Form von Investmentanteilen im Rahmen einer Fondsgebundenden Lebensversicherung angelegt wird.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(01):13-13