Dr. Christine Ahlheim
Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert ein Formular, um den Eintrag seiner Firma in das Verzeichnis zu beantragen. Darauf befanden sich ganz unten die ungegliederten, sehr klein gedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Hinweis, dass der Eintrag 1.076,75 € plus Mehrwertsteuer pro Jahr koste. Der Gewerbetreibende sandte das ausgefüllte Formular zurück. Als er die Rechnung nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage, die vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 262 C 33810/07) abgewiesen wurde. Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, da die Zahlungsverpflichtung so versteckt gewesen sei, dass sie leicht überlesen werden konnte.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(03):4-4