Dr. Christine Ahlheim
Der 3. April kann „ein guter Tag für die Apotheken in Deutschland werden“ – diese Hoffnung äußerte Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder im „Handelsblatt“. Denn an diesem Tag soll der Bundesrat über die Gesetzesinitiative von Bayern und Sachsen zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beraten. Dieses Verbot könnte an die bereits in den Bundestag eingebrachte Novelle des Arzneimittelgesetzes angehängt werden und dann schon am 1. August 2009 in Kraft treten.
Die Wortwahl zeigt: Noch ist das alles mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. Spätestens seit die bayerische und sächsische Gesetzesinitiative Ende letzten Jahres kurzfristig von der Tagesordnung der Bundesratssitzung gestrichen wurde, weiß man, dass dieses Thema für unliebsame Überraschungen gut ist. Und selbst wenn das Versandhandelsverbot die Hürde im Bundesrat nimmt, ist keineswegs sicher, ob es im Bundestag die notwendige Unterstützung finden wird. Wenn nicht, dann heißt es weiter abwarten: bis nach der Bundestagswahl, nach den unausweichlichen Koalitionsverhandlungen etc. etc.
Sollten jedoch tatsächlich sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag einige „gute Tage für die Apotheken“ kommen, dann wäre der Albtraum vom Arzneimittel „per Post“ oder gar von der Tankstelle zwar nicht vollständig zu Ende, denn die Freigabe des OTC-Versands wird bleiben. Er würde aber zumindest eine positive Wende erfahren. Denn sowohl Versandapotheken als auch Betreiber von Pick-up-Stellen müssten auf einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen verzichten – wodurch ihr Geschäftsmodell zukünftig deutlich an Attraktivität verlieren würde.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(07):2-2