Editorial

Ende eines Albtraums?


Dr. Christine Ahlheim

Der 3. April kann „ein guter Tag für die Apotheken in Deutschland werden“ – diese Hoffnung äußerte Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder im „Han­delsblatt“. Denn an diesem Tag soll der Bundesrat über die Geset­zes­initiative von Bayern und Sachsen zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beraten. Dieses Verbot könnte an die bereits in den Bundestag eingebrachte Novelle des Arzneimittelgesetzes angehängt werden und dann schon am 1. August 2009 in Kraft treten.

Die Wortwahl zeigt: Noch ist das alles mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbun­den. Spätestens seit die bayerische und sächsi­sche Gesetzesinitiative Ende letzten Jahres kurzfristig von der Tagesordnung der Bundesratssitzung gestrichen wurde, weiß man, dass dieses Thema für unliebsame Überraschungen gut ist. Und selbst wenn das Versandhandelsverbot die Hürde im Bundesrat nimmt, ist keineswegs sicher, ob es im Bundestag die notwendige Unterstützung finden wird. Wenn nicht, dann heißt es weiter abwarten: bis nach der Bundestagswahl, nach den unausweichlichen Koalitionsverhandlungen etc. etc.

Sollten jedoch tatsächlich sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag einige „gute Tage für die Apotheken“ kommen, dann wäre der Albtraum vom Arz­nei­mit­tel „per Post“ oder gar von der Tankstel­le zwar nicht vollstän­dig zu Ende, denn die Freigabe des OTC-Ver­sands wird blei­ben. Er würde aber zu­mindest eine positive Wende erfahren. Denn sowohl Ver­sandapotheken als auch Betreiber von Pick-up-Stellen müssten auf einen erheb­li­chen Teil ihrer Einnahmen verzichten – wodurch ihr Geschäftsmodell zukünftig deutlich an Attraktivität verlieren würde.

Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(07):2-2