Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die Altersvorsorge mit Investmentfonds hat trotz der damit verbundenen hohen Kosten auch Vorteile: Der Anleger muss sich nur einmalig um die Fondsauswahl kümmern, trotz niedriger Monatsbeträge wird das Kapital breit gestreut und nicht zuletzt gelingt es manchen Fondsmanagern durchaus, respektable Renditen zu erwirtschaften. Zudem haben die Anbieter in den vergangenen Jahren spezielle Vorsorgeprodukte entwickelt, die ein hohes Maß an Professionalität signalisieren: In jungen Jahren erfolgt die Kapitalanlage überwiegend in Aktienfonds sowie vergleichbaren Produkten, die – langfristig betrachtet – eine hohe Rendite erwarten lassen. Gegen Ende der Laufzeit wird das Kapital schrittweise in risikoarme Rentenfonds umgeschichtet, um so die Gewinne zu sichern und eine planmäßige Rückzahlung zu ermöglichen.
Allerdings funktioniert das Konzept nur dann, wenn die Laufzeit eingehalten wird. Kündigt ein Sparer z.B. nach fünf Jahren seinen 25-jährigen Ansparplan, kann die Konzentration auf Aktienfondsprodukte in den ersten Jahren zu erheblichen Verlusten führen. Dies erleben derzeit Anleger, die erst vor zwei oder drei Jahren eingestiegen sind und jetzt verkaufen wollen. Wer jedoch z.B. den Sparplan bereits 2003 abgeschlossen hat, bekommt im Regelfall zumindest sein eingesetztes Kapital zurück. Gleiches gilt für Anleger, die bereits seit den 1990er-Jahren in entsprechenden Fondsprodukten sparen.
Anbieter blocken ab
Mittlerweile werden jedoch viele Anleger mit Problemen von anderer Seite konfrontiert: Die Anbieter der Sparpläne vertrauen offenbar ihren eigenen Konzepten nicht mehr. Angesichts des Kursdesasters in den vergangenen beiden Jahren, das manchem Fondsbesitzer Verluste von mehr als 60% beschert hat, nehmen sie jetzt bereits Umschichtungen in risikoarme Rentenfonds vor – ungeachtet der Restlaufzeit. Die Folge: Anteile werden jetzt zu Tiefstpreisen verkauft, der Anleger hat keine Chance mehr auf Wertsteigerungen im Fall einer künftigen Hausse. Stattdessen besitzt er künftig Anteile von Rentenfonds, die angesichts der aktuellen Zinssituation kaum einen Inflationsausgleich bieten können.
Während derartige Zwangsumschichtungen bisher bei „freien“ Fondssparplänen zur Altersvorsorge noch relativ selten vorgenommen werden, sind sie bei Riester-Produkten bereits häufig zu finden. Der Grund: Die Anbieter mussten sich verpflichten, den Erhalt des Kapitals zu garantieren. Nach dem Kursverfall an den Aktienmärkten ist dies jedoch – zumindest bilanztechnisch – nicht mehr gewährleistet, selbst wenn der „gesunde Menschenverstand“ erwarten lässt, dass sich die Börsen zumindest auf mittlere bis längere Sicht wieder sehr positiv entwickeln werden.
Anleger, die ihr Kapital schützen wollen, sollten daher jetzt handeln. Sparpläne ohne Förderung lassen sich in der Regel jederzeit so modifizieren, dass die bisherige Anlagestruktur beibehalten wird. Meist genügt dazu ein Umschichten innerhalb der Fondspalette, beispielsweise von einem Vorsorgeprodukt in klassische Aktienfonds. Verträge mit staatlicher Riester-Förderung sollten keinesfalls gekündigt, sondern allenfalls stillgelegt werden, ggf. kombiniert mit dem Neuabschluss eines Vertrags mit anfangs höherem Aktienanteil.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(10):13-13