Claudia Mittmeyer
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise gerät erneut das im vergangenen Jahr verabschiedete neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in die Kritik. Im Fokus derjenigen, die Nachbesserungen fordern, stehen abermals die Haltefristen bei der steuerbegünstigten Übertragung von Betriebsvermögen und die damit korrespondierende Lohnsummenregelung (vgl. AWA -Ausgabe vom 15. Dezember 2008).
So äußerte jüngst der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Hans Heinrich Driftmann gegenüber dem Handelsblatt, dass die Verknüpfung von Steuerbefreiung und konstanter Beschäftigung in der Rezession katastrophal wirke. Jetzt zeige sich, dass kein Unternehmen in echten Krisenzeiten die Lohnsumme über Jahre garantieren könne. Die Wirtschaftskrise mache deutlich, dass es sich um ein reines „Schönwetter-Gesetz“ handele.
Bedenken sollte man in diesem Zusammenhang auch Folgendes: Ein Unternehmen, das aufgrund wirtschaftlich schwieriger Umstände zum Personalabbau gezwungen ist, um fortbestehen zu können, wird erst recht in seiner Existenz bedroht, wenn es wegen eines Verstoßes gegen die Lohnsummenregelung auch noch Erbschaftsteuer nachzahlen muss.
Zwar sind die Apotheken von der Wirtschaftskrise bislang nicht in dem Maße betroffen wie zahlreiche andere Unternehmen – in Sicherheit wiegen sollten sie sich dennoch nicht. Denn über kurz oder lang wird die Krise wohl auch in den Apotheken ankommen, was sich insbesondere beim Randsortiment, z. B. den Kosmetika, aber auch bei OTC-Arzneimitteln bemerkbar machen dürfte.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA-Redaktion
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(10):2-2