Bundesfinanzhof

Doppelter Haushalt


Claudia Mittmeyer

Positive Nachricht für Steuerpflichtige mit zwei Haushalten: Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung geändert (Aktenzeichen VI R 23/07 und VI R 58/06) und bejaht nun eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige aus privater Veranlassung die Familienwohnung vom Arbeitsort weg verlegt und dann von einer Zweit­wohnung am Arbeitsort aus seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4