Claudia Mittmeyer
Positive Nachricht für Steuerpflichtige mit zwei Haushalten: Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung geändert (Aktenzeichen VI R 23/07 und VI R 58/06) und bejaht nun eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige aus privater Veranlassung die Familienwohnung vom Arbeitsort weg verlegt und dann von einer Zweitwohnung am Arbeitsort aus seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4