Claudia Mittmeyer
Hat ein Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer Endrenovierungsklausel in seinem Mietvertrag bei Auszug entsprechende Schönheitsreparaturen vorgenommen, so hat er nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. Mai 2009, Aktenzeichen VIII ZR 302/07) einen Kostenerstattungsanspruch gegen seinen Vermieter wenn sich später herausstellt, dass die Klausel unwirksam war.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4