Claudia Mittmeyer
Wer an einer schweren Krankheit leidet, kann seinen geschiedenen Ehepartner nach der Scheidung gegebenenfalls lebenslang finanziell in Anspruch nehmen. In derartigen Fällen, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XII ZR 111/08), reiche die Solidarität unter Ehepartnern auch über die Scheidung hinaus. Die Höhe des „nachehelichen Unterhalts“ bemesse sich an der Dauer der Ehe, der Erziehung gemeinsamer Kinder, der Gestaltung der Haushaltsführung und der Erwerbstätigkeit während der Ehe.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4