Claudia Mittmeyer
Der Mieter einer Gewerbeeinheit muss das Mietobjekt nicht ständig auf verborgene Mängel untersuchen. Er ist daher nur dazu verpflichtet, dem Vermieter offensichtliche Mängel anzuzeigen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-24 U 193/07). Die Anzeigepflicht des Mieters entfällt für solche Mängel, die sich aus einer dem Vermieter bekannten Gefahrenlage entwickelt haben.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4