Gewerberaummietrecht

Mängel am Mietobjekt


Claudia Mittmeyer

Der Mieter einer Gewerbe­einheit muss das Mietobjekt nicht ständig auf verborgene Mängel untersuchen. Er ist daher nur dazu verpflichtet, dem Vermieter offensichtliche Mängel anzuzeigen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-24 U 193/07). Die Anzeigepflicht des Mieters entfällt für solche Mängel, die sich aus einer dem Vermieter bekannten Gefahrenlage entwickelt haben.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):4-4