Claudia Mittmeyer
Das Thema Wahl ist derzeit omnipräsent. Erst vor rund einer Woche haben die Bürger in den 27 EU-Staaten das neue Europaparlament gewählt. Und auch beim Thema Erbschaftsteuer gilt es aktuell, die richtige Wahl zu treffen. Denn das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht für Erbfälle in den Jahren 2007 und 2008 ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Rechtslage vor – jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2009. Insbesondere Unternehmenserben sollten hier genau nachrechnen und dabei weitere Aspekte – Stichworte Haltefrist und Lohnsummenregelung – in ihre Wahlentscheidung einbeziehen.
Auch in punkto Krankengeld-Wahltarife tut sich etwas. Bekanntlich erhalten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, seit Anfang 2009 kein Krankengeld mehr von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen dieses Risiko seither über private Zusatzversicherungen oder über Wahltarife der Krankenkassen versichern, was für ältere Versicherte relativ teuer ist. Der Entwurf der 15. AMG-Novelle sieht nun u. a. vor, dass Krankenkassen ab 1. August 2009 Krankengeld-Wahltarife anbieten, deren Prämie sich unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko des Versicherten bemisst.
Kaum eine Wahl hingegen haben AOK-Versicherte, die seit Anfang dieses Monats im Rahmen der neuen Rabattverträge mit einer Umstellung auf ein anderes Medikament konfrontiert sind. Hier gibt es wohl auch in Ihrer Apotheke wieder erhöhten Beratungsbedarf. Dass innerhalb Deutschlands regional zudem noch unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Zuzahlungsbefreiungen für die Rabattarzneimittel bestehen, macht das Ganze dabei nicht gerade einfacher.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA-Redaktion
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(12):2-2