Prof. Dr. Reinhard Herzog
Nach deutschem Aktienrecht haben Unternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung an der Börse: Sie können – dies ist der „klassische Weg“ – sogenannte Stammaktien ausgeben, die mit vollem Stimmrecht ausgestattet sind. Sie können aber auch Vorzugsaktien auflegen, die generell kein Stimmrecht vorsehen, also rein der Kapitalbeschaffung dienen. Als Anreiz zum Kauf bieten Vorzugsaktien meist eine etwas höhere Dividende als Stammaktien, manchmal wird auch eine Mindestdividende in den Statuten festgeschrieben.
Dividende muss nachgezahlt werden
Noch „wertvoller“ kann aber die Nachzahlungsverpflichtung sein. Während Stammaktionäre einen Dividendenausfall infolge ungünstiger Geschäftsentwicklung hinnehmen müssen, steht Vorzugsaktionären ein Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren zu. Kleine Einschränkung: Die Nachzahlung erfolgt nur, wenn wieder schwarze Zahlen geschrieben werden. Steuert das Unternehmen jedoch in die Insolvenz, gehen auch Vorzugsaktionäre leer aus.
Rein rechnerisch sollten Vorzugsaktien aufgrund der höheren Dividende teurer sein als Stammaktien. Dass dies längst nicht immer der Fall ist, hat der Volkswagenkonzern eindrucksvoll bewiesen. Als die Porsche AG im Herbst 2008 die Kontrolle über den Wolfsburger Konzern übernehmen wollte, interessierte sie sich nur für die (stimmberechtigten und damit ausschlaggebenden) Stammaktien. Die Folge: Der Kurs kletterte und erreichte im Oktober 2008 bei über 1.000 € einen Rekordpreis. Dagegen notierten die Vorzüge zur gleichen Zeit nur mit 72 €. Und auch heute noch, nachdem sich die Wogen geglättet haben und Porsche Teil des neuen Volkswagenkonzerns ist, notieren die Stämme mit 80 € deutlich über den Vorzügen (68 €).
Kursgewinne dank Stimmrecht
Derart enorme Kursschwankungen sind jedoch die große Ausnahme und nur bei Unternehmen zu beobachten, in denen die Machtverhältnisse eine Rolle spielen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Unternehmensstruktur. Beispiel Henkel: Da die Vorzüge in bedeutenden Indizes enthalten sind, werden sie mit einem Kursaufschlag von rund 20% auf die Stämme gehandelt – wobei der Dividendenvorteil von 0,02 € je Aktie vergleichsweise gering ausfällt. Hier sollten Anleger also die Stämme wählen. Bei anderen Titeln liegen die Notierungen zumindest zeitweise gleichauf. Dies bietet dem Anleger also eine Möglichkeit, via Vorzugsaktie rentabler in das Unternehmen zu investieren.
In verstärktem Maße gilt dies, wenn Vorzugsaktien mit Abschlägen gehandelt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Stämme international großer Beliebtheit erfreuen, während die Vorzüge – diese Aktiengattung ist im Ausland weitgehend unbekannt – ein Nischendasein führen. Hier ist etwa die Aktie von BMW zu nennen: Die Stämme kosten 31 € und bringen 0,30 € Dividende, die Vorzüge indes nur 22 € bei 0,32 € Dividende. Da sich beide Papiere weitgehend parallel entwickeln, ist der Einstieg via Vorzüge die chancenreichere Variante.
Im Übrigen wird derzeit bei vielen Firmen darüber diskutiert, Stämme und Vorzüge zusammenzulegen, wobei regelmäßig der Kurs der Stammaktie als Maßstab gewählt wird. Für Anleger ergeben sich somit zusätzliche Chancen, denn neben einem neuen Stimmrecht winken oft auch erhebliche Kursgewinne.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(01):13-13