Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die Mitgliedschaft in einer „Sterbekasse“ war bis weit in die 1980er-Jahre in nahezu allen Haushalten eine Selbstverständlichkeit. Für fünf Mark monatlich, zahlbar gegen eine rabattmarkenähnliche Klebequittung, war ein Teil der Kosten der eigenen Beerdigung abgesichert. Und da auch die Krankenversicherungen den Angehörigen bis zum Jahr 2004 ein staatlich festgelegtes Sterbegeld zahlten, musste man sich um die finanzielle Belastung der Erben keine Sorgen mehr machen.
Inzwischen hat sich vieles geändert: Sterbegeld wird nicht mehr bezahlt, die meisten „Sterbekassen“ sind unter den Deckmantel einer gro-ßen Lebensversicherungsgesellschaft geschlüpft. Und während man früher als „Gesellschaft auf Gegenseitig-keit“ fungierte und die Versicherten in erheblichem Umfang an den Gewinnen beteiligte, ist die Absicherung der Bestattungskosten für die Assekuranz jetzt zu einem zunehmend lohnenden Geschäft geworden.
Verzicht auf die Gesundheitsprüfung
In der Werbung liest es sich erst einmal unkompliziert: Zielgruppe sind vorrangig die 50- bis 65-Jährigen, die gegen eine feste Monatsprämie eine garantierte Summe zwischen 2.500 € und 10.000 € absichern können. Die Beitragszahlung endet meist mit dem 85. Lebensjahr, die bei einer Lebensversicherung ansonsten obligatorische Gesundheitsprüfung entfällt.
Möglich ist es, die Versicherung selbstständig abzuschließen, auf Wunsch kann sie aber auch in einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter eingebunden werden. Stirbt der Versicherte, erbringt dieser alle vereinbarten Leistungen, ohne dass den Angehörigen Kosten entstehen. In manchen Fällen wird sogar ein gewisser Rabatt geboten, wenn die Versicherung über einen vertraglich gebundenen Bestatter abgeschlossen wird.
Kaum Schutz während der Wartezeiten
Doch die Vorsorge ist nicht billig: So zahlt ein heute 65-Jähriger bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit 5.000 € Versicherungssumme monatlich rund 37 €. Bis zum Alter von 85 Jahren – damit endet bei den meisten Verträgen die Beitragszahlung – sind dies bereits 8.880 €. Garantiert sind jedoch nur 5.000 €, das restliche Geld ist grundsätzlich verloren. Die Versicherungen sprechen zwar von einer Bonusleistung, die im Todesfall eine eventuelle Überzahlung ausgleichen soll. Doch selbst die vielfach prognostizierten Zuschläge von 30% bis 40% liegen unter der Summe der gezahlten Prämien – von einer angemessenen Verzinsung ganz zu schweigen. Aber auch bei frühzeitigem Tod bietet die Police keinen richtigen Schutz: Meist sind Wartezeiten zwischen 36 und 60 Monaten vorgesehen, während derer die Versicherung im Todesfall keine oder lediglich anteilige Leistungen erbringt.
Eigene Vorsorge als Alternative
Sinnvoller ist es daher, frühzeitig eigene Vorsorge zu treffen. Wer beispielsweise 5.000 € absichern will – soviel kostet heute eine durchschnittliche Beisetzung – und dafür die genannten 37 €/Monat aufwendet, hat das erforderliche Kapital bei einer angenomme-nen Verzinsung von 2,75% bereits nach knapp zehn Jahren erreicht. Ganz verzichtbar erscheint die Vorsorge im Übrigen, wenn ohnehin ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Begräbniskosten zu finanzieren.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(05):16-16