Arzneimittel-Rabattverträge

Erstattungspreis-Korridor als Alternative


Cosima Kötting

Die Arzneimittel-Rabattverträge verursachen in der Apotheke einen erheblichen Verwaltungs- und Beratungsaufwand. In der Industrie führen sie zu einem ruinösen Wettbewerb und letztlich zu einer Marktkonzentration, die nur wenige Anbieter überleben.

Vor diesem Hin­tergrund hat der Bundesverband der Arzneimittel-Herstel­ler (BAH) ein Alternativmodell entwickelt, das zu einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung führt und das für die GKV ausgabenneutral gestaltet werden kann.

Das Modell sieht einen unter therapeutischen und wettbewerbspolitischen Aspekten zu definierenden Korridor für die Erstattungspreise im heutigen festbetragsfähigen Marktsegment vor. Unter therapeuti­schen Gesichtspunkten hängt dieser von den Ergebnissen einer Nutzenbewertung der Arzneimittel in der Indikation ab, während wettbewerbspolitisch eine Mindestzahl an Anbietern zu gewährleisten ist. Innerhalb dieses Korridors gelten Preise, die nachhaltig mit einer hohen Versorgungsqualität vereinbar sind. Das ist zugleich Voraussetzung, um die therapeuti­sche Vielfalt dauerhaft zu gewährleisten. In die Nutzenbewertung fließen neben den üblichen therapeutischen Kriterien auch Patientenzufriedenheit und Compliance mit ein.

Wünscht der Patient ein Präparat, dessen Preis oberhalb der Erstattungspreisgrenze liegt, muss er die Preisdifferenz selbst tragen. Hierdurch werden für Patienten wie für Ärzte die therapeutischen Wahlfreiheiten erweitert.

Die Vorteile des Erstattungspreis-Korridors ergeben sich aus der Vermeidung der wettbewerblichen wie therapeutischen Risiken des Rabattsystems. Gegenüber den heuti­gen Festbeträgen stellt das Korridor-Modell hingegen eine Weiterentwicklung dar. Die bislang eher undifferenzierte Fortschreibung der Preisverhältnisse am Markt wird durch nutzenbasierte rationale Kri­terien bezüglich der Höhe der Erstattungspreise ersetzt. Die Nutzenbewertung erleich­tert zudem evidenzbasierte Verordnungsentscheidungen, die sodann patientengerechter umgesetzt werden können.

Für die Arzneiversorgung in der Apotheke bringt das Alter­nativmodell aus heilberufli­cher wie betriebswirtschaftli­cher Sicht Vorteile gegenüber den Rabattverträgen: Die Arzneitherapie wird patientengerechter und mit verbesserter Compliance umgesetzt und es entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Cosima Kötting, Bundesver-
band der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH),
Abt. Arzneimittel in der GKV/ Ver­trags-
­wett­be­werb, 53173 Bonn,
E-Mail: koetting@bah-bonn.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(05):10-10