Schiffsbeteiligungen

Land unter auf hoher See


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Beteiligungen an Handelsschiffen galten in den vergangenen Jahren als interessante Möglichkeit der Vermögens-Diversifikation. Doch mittlerweile hat die Wirtschaftskrise auch die Schifffahrt erreicht – mit oftmals fatalen Folgen für die Anleger.

Als die Börsenkrise im Jahr 2002 auf ihren Höhepunkt zusteuerte, erlebten sie einen Boom: Schiffsbeteiligungen gal­­ten nicht nur als überaus rentable Anlage, die sich unab­hängig vom Aktienmarkt entwickeln sollte, sondern auch als Investment mit hohem Steuerbonus. Denn schließlich wird der steuerli­che Gewinn in der Regel nicht durch die Saldierung von Aufwand und Ertrag ermittelt, sondern meist in Form der „Tonnagesteuer“. Grundlage ist dabei die „Nettoraumzahl“ (NRZ), al­so das maximale Fassungsvolumen des Schiffs, aus dem ein festgelegter Gewinn errechnet wird – unabhängig von der tatsächlichen Ertragslage.

Im Ergebnis stand den Ausschüttungen an die Anleger meist eine sehr geringe Steu­er­belastung gegenüber, sodass Schiffsbeteiligungen auch nach Steuern oft Renditen von mehr als 7%, manchmal sogar mehr als 10% abwarfen. Ent­sprechend groß war der Absatzerfolg der – meist deutschen – Anbieter: Allein in den Jahren 2007/08 sprudelten die Gelder so reichlich, dass über 1.200 Neubauten mit einem Volumen von mehr als 60 Mrd. € in Auftrag gegeben werden konnten. Krisenängste gab es nicht, denn schließlich sollte der Boom in Asien weiterhin für einen stetig wachsenden Welthandel sorgen.

Sinkende Charterraten

Die Trendwende kam 2009: Die weltweite Wirtschaftskrise ließ das Handelsvolumen einbrechen. Aufträge erhalten derzeit nur noch Schiffsbetreiber, die sich mit deutlich reduzierten Charter­raten – die oft nicht einmal die laufenden Betriebskosten abdecken – zufriedengeben. Die Folge: Die einst üppig sprudelnden Einnahmen der Fondsgesellschaf­ten bleiben aus. Schon jetzt spricht man bei mehr als 200 deutschen Fondsbeteiligun­gen von einer existenzbedrohenden Schieflage – Tendenz deutlich steigend.

Leidtragende sind in erster Linie die Anleger: Im günstigsten Fall werden die Ausschüttungen reduziert oder bleiben ganz aus. Manche Fondsgesellschaften sehen sich jedoch zu weitaus umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen gezwungen. Nicht selten werden Anleger dazu aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen – was aufgrund der steuerlich bedingten Einstufung der Ausschüttungsleistungen als Kapitalrückzahlung meist auch möglich ist. Andere wiederum fordern Nach­schuss­zah­lun­gen, verbunden mit dem Hinweis, dass ansonsten die Beteiligungsgesellschaft in die Insolvenz steuern würde.

Rechtliche Schritte

In der Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation gehen viele Anleger auf die Forderungen ein – schließlich müssen sie damit rechnen, bei einer Zwangsversteigerung des Schiffs ihr gesamtes investiertes Kapital zu verlieren. Überlegenswert sind allerdings auch rechtliche Schritte, z.B. gegenüber den Verkäufern der Fondsbeteiligungen. Denn von diesen wurden Schiffsanteile meist als extrem risikoarmes Geschäft beschrieben, aber auch die Provisionen von bis zu 20% des Investments wurden oft verschwiegen.

Sollten Sie von einer Fonds-Schieflage betroffen sein, emp­fiehlt sich ein Blick ins Internet. Durch Eingabe des Namens der Beteiligung in eine Suchmaschine lassen sich oft andere Betroffene finden, mit denen man sich gemeinsam um eine Lösung bemühen kann. Wichtig dabei: Möglicher­weise entstehende Kosten sollten in angemessenem Verhältnis zu den Chancen stehen, z.B. einen Prozess wegen Beraterhaftung auch zu gewinnen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(05):15-15