Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

BMF-Schreiben bringt Klarheit für Kapitalanleger


Dr. Christine Ahlheim

Einkommensteuerbescheide ergehen seit einiger Zeit für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Festsetzung des Solidaritätszuschlags nur noch vorläufig. Wie das Bundesfinanzministerium in einer Verwaltungsanweisung (IV C 1 - S 2283-c/09/ 10005) klarstellte, erhalten alle Anleger für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag rückwirkend für verfassungswidrig erklären sollte, auf Antrag eine Erstattung des Solidaritätszuschlags, der auf die Abgeltungssteuer entfallen ist. Relevant ist dies vor allem für Anleger, die ihre Kapitaleinkünfte wegen der Abgeltungssteuer dem Finanzamt gegenüber gar nicht erklären und daher auch keinen Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk erhalten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):4-4