Dr. Christine Ahlheim
?Was bedeutet die Abschlagsabsenkung für die Branche?
Die Absenkung ist betriebswirtschaftlich sowohl notwendig als auch fair: Sie ist notwendig, weil die Apotheken nicht auf einer inflationsfreien Insel wirtschaften, sondern wie die anderen Leistungserbringer des Gesundheitswesens mit Kostensteigerungen konfrontiert werden und sie ohne Vergütungsanpassungen das hohe Versorgungsniveau nicht halten könnten. Mit dieser Abschlagsabsenkung kommen die Apotheken im Betriebsergebnis wieder annähernd an das Niveau von 2006 – also dem Jahr vor der Einführung der Rabattverträge, deren Umsetzung seither erhebliche Mehrkosten in den Apotheken verursacht.
Die Absenkung ist aber auch betriebswirtschaftlich für beide Seiten fair, denn die Umsetzung der Rabattverträge durch die Apotheken entlastet die Krankenkassen um ein Mehrfaches dieser Abschlagsabsenkung.
?Was heißt das für die einzelne Apotheke?
Eine Absenkung des Kassenabschlags hat die Wirkung einer Umsatzerhöhung und verbessert insofern das Betriebsergebnis vor Steuern. Für die Apothekenbetriebswirtschaft ist aber nicht die Bruttoabsenkung von 2,30 € auf 1,75 € maßgeblich, sondern die um die Umsatzsteuer bereinigte Absenkung: Aus 55 Cent brutto werden 46 Cent ohne Umsatzsteuer. Multipliziert mit der jeweiligen Zahl der rezeptpflichtigen GKV-Arzneimittelverordnungen ergibt sich dann der individuelle Effekt. Zur groben Orientierung: Kleine Apotheken in der Umsatzgrößenklasse bis 1 Mio. € und mit durchschnittlichem GKV-Anteil werden mit etwa 6.600 € p.a. entlastet, die typische Apotheke mit etwa 10.000 € pro Jahr – vor Steuern.
?Wie wird es nun weitergehen?
Hier ist dreierlei zu beachten: Erstens, wann genau und wie erfolgen die Rückzahlungen für das Komplettjahr 2009 und – nicht zu vergessen! – auch für die bereits in 2010 aufgelaufenen Monate? In den kommenden Tagen müssen die Vertragspartner DAV und GKV die Rückzahlungsmodalitäten konkretisieren, damit die Apothekenrechenzentren entsprechend tätig werden können. Spannend ist dabei die Frage, ob – wie sonst handelsüblich – Zinsausfälle geltend gemacht werden können.
Zweitens, die Festlegung des Abschlags für 2010. Bis auf Weiteres gilt in 2010 der für 2009 gültige Abschlag in Höhe von 1,75 € brutto bzw. 1,47 € netto fort, doch die alljährliche Überprüfung hat auch für 2010 noch stattzufinden.
Drittens: Wann wird über die Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsstellenentscheid in der Hauptsache entschieden? Bis zu einem endgültigen positiven Entscheid bedeutet der Sofortvollzug einen Zufluss an Liquidität für die Apotheke. Jedoch ist ein Rückzahlungsrisiko vorhanden, sodass wir mit unseren Mandanten die Abschlagsabsenkung in den Bilanzen berücksichtigen, aber auf 0 € abwerten. Eine steuerliche Gewinnauswirkung ergibt sich für 2009 damit nicht, die entsprechende Ertragssteuerzahlung wird verschoben. Auch die Umsatzsteuer fällt erst mit der Auszahlung durch die Rechenzentren an.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):3-3