Dr. Christine Ahlheim
Wohnungsmieter müssen Einwendungen gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung grundsätzlich innerhalb der maßgebenden Zwölf-Monats-Frist geltend machen. Wie der Bundesgerichtshof (VIII ZR 185/09) entschied, gilt dies auch für den Fall, dass die der Sache nach gleichen Einwendungen bereits gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen vorgebracht wurden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):4-4