Betriebskostenabrechnung

Einwendungen des Mieters


Dr. Christine Ahlheim

Wohnungsmieter müssen Einwendungen gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung grundsätzlich innerhalb der maßgeben­den Zwölf-Monats-Frist geltend machen. Wie der Bundesgerichtshof (VIII ZR 185/09) entschied, gilt dies auch für den Fall, dass die der Sache nach gleichen Einwendungen bereits gegenüber früheren Betriebskostenabrechnun­gen vorgebracht wurden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):4-4