Private Haftpflichtversicherung

Nur maßgeschneiderte Konzepte bieten die erforderliche Sicherheit


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Sie ist weder teuer noch kompliziert: Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Dritten versehentlich zugefügt werden. Doch ein Blick in die Vertragsbedingun­gen lohnt sich, denn in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Risiken neu definiert.

Wer öfters mit dem Fahrrad unterwegs ist, kennt das Problem: Es genügt ein Sekunden­bruchteil der Unaufmerksamkeit, um einen möglicherweise schweren Unfall auszulösen. Insbesondere bei Personenschäden kann dies teuer werden. Die Kosten der ärztlichen Behandlung, der Rehabilitation und möglicherweise einer späteren Rente sowie Schmerzensgeldansprüche summieren sich schnell auf sechs- bis siebenstellige Beträge. Doch auch wenn bei der Garten­pflege herumliegendes Werkzeug einen Fußgänger zu Fall bringt oder wenn beim „Kaffeeklatsch“ eine umgestoßene Tasse den teuren chinesischen Teppich des Gastgebers beschädigt, entstehen unter Umständen hohe Kosten.

Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass immer noch rund 30% der Deutschen auf einen entsprechenden Versicherungsschutz verzichten. Denn die private Haftpflichtversicherung ist nicht einmal teuer: Durchschnittlich 120 € Jahresbeitrag zahlt eine dreiköpfige Familie für eine hochwertige Absicherung, Singles können sich sogar bereits ab 60 € pro Jahr versichern. Im Übrigen bieten auch einige Versicherungsgesellschaften den Einschluss der privaten Haftpflichtversicherung in die ohnehin obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung des Apothekers an.

Während die Vertragsbedingungen bis vor wenigen Jahren vergleichsweise einheitlich gestaltet waren, hat sich dies mittlerweile geändert: Im Zuge des harten Wettbewerbs können jetzt auch Risiken abgesichert werden, die früher entweder nicht relevant oder aber nicht versicherbar waren. Dies gilt etwa für die Absicherung des Nachwuchses. Gemäß gesetzlicher Vorschriften gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht deliktsfähig und haften somit nicht für angerichtete Schäden. Zerkratzt also der Sprössling das Auto des Nachbarn, leistet eine bestehende private Familien-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Immer mehr Gesellschaften schließen die­ses Risiko mittlerweile in die Vertragsbedingungen ein.

Leistungen für den Geschädigten

Relativ neu ist auch die „Forderungsausfalldeckung“. Sie greift immer dann, wenn der Versicherte einen Schaden durch einen Dritten erleidet, der weder über eine Haftpflichtversicherung verfügt, noch den Schaden aus eigenem Vermögen bezahlen kann. Policen mit Forderungsausfalldeckung sehen Leistungen vor, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um an sein Geld zu kommen. Allerdings sind „Bagatellschäden“ meist vom Versicherungsschutz ausgenommen, wobei die Bagatellgrenze durchaus im Bereich zwischen 1.000 € und 5.000 € liegen kann.

Stets ein Ärgernis sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen. Bei Standardverträgen besteht hier ein Risikoausschluss, d.h., die von einem Freund ausgeliehene Spiegelreflexkamera ist nicht versichert. Gleiches gilt, wenn z.B. durch Unachtsamkeit die Nachttischlampe im Hotelzimmer zu Boden fällt und der Hotelier Schadensersatz verlangt. Mittlerweile wird jedoch auch auf diese Einschränkung zunehmend verzichtet. Weiterhin problematisch ist das Thema „Gefälligkeiten “: Wer seinem Nachbar beim Umzug hilft und dabei die teure Meissener Vase fallen lässt, kann bei den meis-ten Verträgen keine Rück­deckung seiner privaten Haftpflichtversicherung erwarten. Allerdings entscheidet hier oft die Definition des Schadensfalls, ob die Umzugshilfe nicht doch als versichertes Risiko einzustufen ist.

Erhebliche Gefahren bestehen im Zusammenhang mit Immobilien. Grundsätzlich gilt die Deckung der privaten Haftpflichtversicherung auch rund um das selbst genutzte Eigenheim, z.B. wenn im Winter die Räum- und Streupflicht verletzt wird. Gleiches gilt für Haftungs­fragen in Bezug auf kleinere Baumaßnahmen in einer Größenordnung von je nach Vertrag 10.000 € bis 50.000 €. Wer jedoch Wohnungen vermietet oder eine gemischt genutzte Immobilie nur zum Teil selbst bewohnt, benötigt eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Ebenso ist meist eine eigene Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich, wenn größere Öltanks vorhanden sind oder Öltanks betrieblich genutzt werden.

Für Tierhalter ist die Frage entscheidend, ob Schäden durch das eigene Haustier mitversichert sind. Die meisten Policen sehen dabei vor, dass Haustiere, also etwa Katzen oder Vögel, automatisch und kostenfrei in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Hingegen benötigen die Halter von Hunden, Pferden und wilden Tieren eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Meist kann eine solche Police gegen Aufpreis in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden, doch lohnen sich Vergleiche. Oftmals ist der Abschluss eines separaten Vertrags bei einer an­deren Gesellschaft günstiger, wobei vielfach auch Sonder­tarife über Hobby-Vereine angeboten werden.

Kampfhunde werden ausgeschlossen

Doch nicht nur Haustierbesitzer selbst können ggf. in die Haftung genommen werden. Wer z.B. einen Hund während des Urlaubs seines Besitzers in Obhut nimmt und nicht ausreichend auf ihn aufpasst, muss unter Umständen für entstehende Schäden haften. Bis vor wenigen Jahren war dieses Risiko ähnlich wie bei geliehenen „Sachen“ meist vom Vertrag ausgeschlossen, heute wird es jedoch häufig mitversichert. Unterschiede gibt es allerdings je nach Rasse: Während das Hüten „normaler“ Hunde im Regelfall problemlos im Versicherungsschutz enthalten ist, fallen Kampfhunde vielfach unter eine Ausschlussklausel.

Gerade ältere Haftpflichtpoli­cen sehen meist vergleichsweise niedrige Deckungssummen vor: Personenschäden sind dabei maximal mit 1 Mio. €, Sachschäden mit 200.000 € und Vermögensschäden – wenn überhaupt –nur mit 20.000 € abgesichert. Immer häufiger stellt sich aber heraus, dass diese Deckungssummen nicht ausreichen. Besser sind daher Policen mit mindestens 3 Mio. € bis 5 Mio. € pauschaler Deckung. Überraschend dabei: Durch die Umstellung von Altverträgen auf das neue Vertragswerk wird nicht nur der Deckungsumfang oftmals erheblich erweitert, auch die Prämie ermäßigt sich dank des heftigen Konkurrenzkampfs in der Branche. Experten raten daher, spätestens alle fünf Jahre den Vertrag auf Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Umstritten ist jedoch der von den Medien gerne verbreitete Ratschlag, regelmäßig nach einem besonders günstigen Anbieter zu suchen. Denn gerade in dieser Versicherungssparte spielt die Kulanz oft eine entscheidende Rolle. Durchaus vorteilhaft ist es daher, bei der Gesellschaft auch andere Policen zu führen, sodass die Zahlungsbereitschaft im Zweifelsfall „gesteigert“ wird. Im Übrigen haben viele Vertreter vor Ort die Möglichkeit, Kleinschäden schnell und unbürokratisch direkt zu regeln – was bei den Discount­anbietern selten der Fall ist.

Da andererseits bei den Prämien oft nur 10 € bis 30 € pro Jahr eingespart werden können, lohnt sich der Wechsel selten. Überlegenswert ist stattdessen die Vereinbarung eines Selbstbehalts, die den Vertrag erheblich verbilligen kann. Ein Wechsel sollte allerdings dann in Betracht gezogen werden, wenn die eigene Gesellschaft bestehende Risiken nicht hinreichend absichert, während Mitbewerber hier einen entsprechenden Versicherungsschutz bieten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):14-14