Kinderinvaliditätsversicherung

Vollwertiger Schutz von Anfang an


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Neben dem Tod eines Kindes ist eine dauerhafte schwere Behinderung wohl das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Oft sind damit auch hohe Kosten verbunden, um dem Kind ein angemessenes Leben zu ermöglichen. Ein frühzeitiger Versicherungsabschluss kann sich lohnen.

Wenn ein Versicherungsvermittler zur Geburt oder Einschulung eines Kindes gratuliert, geschieht das selten ohne Hintergedanken. Schließlich kann bei einer solchen Gelegenheit gleich auf die breite Palette von Versicherungsmöglichkeiten für den kleinen Erdenbürger hingewiesen werden. Besonders die Kinderunfallversicherung steht dabei hoch im Kurs. Schreckensszenarien von mögli­chen Bade- oder Verkehrsunfällen öffnen schnell die Brieftasche der Eltern, die bereitwillig Policen mit hohen Versicherungssummen abschließen. Doch eine Tatsache wird vom Vermittler gerne verschwiegen: Weniger als 1% aller Behinderungen von Kindern unter 18 Jahren lassen sich auf einen Unfall zurückführen. Wesentlich häufiger sind Krankheiten (knapp 60%) oder angeborene Behinderungen (rund 30%). Doch in diesen Fällen wird die Ver­sicherung keine Leistung erbringen.

Zahlung ab 50% Invalidität

Wesentlich wichtiger, wenn auch deutlich teurer, ist daher die Kinderinvaliditätsver­sicherung, die üblicherweise dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn das Kind einen In­validitätsgrad von mindestens 50% zugesprochen bekommt. Zu unterscheiden sind dabei drei Varianten:

  • Die meisten Policen sehen eine lebenslange Monatsrente in einer Größenordnung zwischen 500 € und 1.500 € vor.
  • Daneben werden auch Poli­cen mit einer festen Kapitalabfindung angeboten.
  • Zudem sind Mischformen aus beiden Varianten möglich.

Die Preise richten sich nach den genauen Vertragsbedingungen. Eine alleinige Kapitalzahlung von bis zu 80.000 € kann bereits ab rund 200 € Jahresbeitrag versichert werden, eine Monatsrente von 1.000 € kostet zwischen 300 € und 450 € p.a. Eltern sollten dabei in jedem Fall der Poli­ce mit Monatsrente den Vor­‑ zug geben, denn schließlich ist eine Einmal­zahlung von 80.000 € selbst bei guter Verzinsung schnell aufgebraucht. Bei Leibrenten sollten Sie darauf achten, dass diese wirklich lebenslang bezahlt werden.

Gemeinsam ist allen Policen, dass sie nicht bereits ab Geburt, sondern meist erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres abgeschlossen werden können. Ein frühzeitiger Vertragsabschluss lohnt sich aber in jedem Fall: So-bald auch nur der Verdacht einer Erkrankung oder Entwicklungsstörung besteht, wird die Versicherungsgesellschaft den Vertragsabschluss verweigern. Solange ein körperlicher oder geistiger Defekt jedoch unerkannt bleibt, fällt er selbst dann unter den Versicherungsschutz, wenn er bereits angeboren war. Genau lesen sollten Sie allerdings das Kleingedruckte: Manche Gesellschaften sehen hier erhebliche Risikoausschlüsse vor, etwa bei Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Probleme nicht verschweigen

In jedem Fall sollten Eltern genau darauf achten, dass die Gesundheitsfragen detailliert und ordnungsgemäß beantwortet werden. Denn schließlich geht es im Zweifel um viel Geld: Die Schadensleistungen können sich auf einen hohen sechs- oder gar siebenstelligen Betrag summieren – sodass die Gesellschaften ggf. alles daransetzen werden, ihre Leistungspflicht im Schadensfall zu umgehen. Im Übrigen wird bei Vertragsabschluss auch die Schweigepflicht der Ärzte aufgehoben, wodurch eventuell verschwiegene Probleme ohnehin ans Tageslicht kommen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(11):16-16