Private Krankenversicherung

Drei Fragen an Dr. Martin Albrecht


Dr. Christine Ahlheim

Dr. Martin Albrecht ist Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik am IGES Institut.

? Was sollten Selbststän­dige beachten, die angesichts der nunmehr steigen­den GKV-Beiträge zur privaten Krankenversicherung wechseln möchten?

Die PKV bietet insbesondere jüngeren Personen ohne Vorerkrankungen relativ günstige Versicherungstarife. Haupt­beruflich Selbstständige, die ohne Einkommensnachweis in der GKV den Höchstbeitrag von derzeit knapp 560 € monatlich zahlen, können daher mit einem Wechsel in die PKV Geld sparen. So dürfte der durchschnittliche Beitrag in ei­nem typischen Tarif für Männer der Altersgruppe 30 bis 40 Jahre (ohne Vorerkrankungen) bei etwa 400 € monatlich liegen, für Frauen jedoch höher.

Die bei Versicherungsbeginn vereinbarten Leistungen dürfen vom PKV-Unternehmen nicht nachträglich gekürzt werden. Diese Leistungsgaran­tie führt jedoch erfahrungs­gemäß zu häufigen Beitragsanhebungen, die vor allem für Ältere überproportional stark ausfallen. Gerade aber ältere privat Versicherte können praktisch nicht mehr zu einem günstigeren Anbieter wechseln, weil die für sie gebildeten Rücklagen nur sehr begrenzt übertragbar sind. Außerdem sind die vereinbarten Versicherungsleistungen abstrakt formuliert, bei der konkreten Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß die PKV Kosten erstattet, beschweren sich privat Versicherte zunehmend über mangelnde Kulanz.

Die GKV verfügt über mehr Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu kontrollieren, um die Bei­träge stabil zu halten. Allerdings kann dies für die Versicherten mit expliziten Leistungseinschränkungen verbunden sein. Im Unterschied zur PKV müssen auch ältere Versicherte beim Kassenwechsel keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen.

Allgemein gilt die Versorgung von Privatpatienten als höherwertig. Nachweisen lässt sich dies nur bei den Ärztehonoraren sowie bei der Ter­min­vergabe und den Wartezeiten. Systematische Unterschiede zwischen der medizinischen Behandlungsqualität von GKV und PKV sind bislang nicht belegt.

? Welchen Selbstständigen ist eher die private und welchen eher die gesetzliche Krankenversicherung zu empfehlen?

Die Beiträge werden in der PKV nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bestimmt, in der GKV dagegen einkommensbezogen. Prinzipiell gilt daher auch für Selbstständige: Die PKV ist relativ günstiger für junge Leute mit höheren Einkommen und ohne Vorerkrankungen, die GKV ist relativ günstiger für Personen mit geringen Einkommen und mit Vorer­krankungen. Hauptberuflich Selbst­ständige, die nachweisen, dass ihre Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (derzeit 3.750 € monatlich) liegen, zahlen weniger als den Höchstbeitrag. Allerdings werden dabei auch Vermögenseinkünfte berücksichtigt. Der Beitrag von hauptberuflich Selbstständigen darf zudem eine Mindesthöhe von derzeit rund 286 € monatlich nicht unterschreiten. Ausnahme: Existenzgründer zahlen derzeit nur 190 € monatlich.

Außerdem können in der GKV Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Eine Rückkehr in die GKV ist in der Regel nur bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit möglich.

? Wie können privat Versicherte sich vor übermäßig wachsenden Prämien im Rentenalter schützen?

Die privaten Krankenversiche­rungen sind seit 2009 dazu verpflichtet, einen branchenweit einheitlichen Basistarif anzubieten. Die Prämie für diesen Basistarif darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Wenn privat Versicherte auch bei dieser Prämiendeckelung finanziell überfordert wären, muss das PKV-Unternehmen – gegen entsprechenden Nachweis – den Beitrag halbieren. Allerdings verändert sich mit dem Wechsel in den Basistarif der Umfang der Versicherungs­leis­tungen, denn dieser orientiert sich ebenfalls an der GKV.

Die Möglichkeit zum Wechsel in den Basistarif gilt nur eingeschränkt für Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren. Sie besteht aber auch für Altversicherte, die über 55 Jahre oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind oder Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Eine weitere Möglichkeit zum Schutz gegen starke Prämien­steigerungen ist der Wechsel in einen anderen, günstigeren Tarif bei demselben Versicherungsunternehmen. Vorteil: Hierbei gehen keine Rückstellungen verloren. Allerdings ist dieses gesetzlich verankerte „Umstufungsrecht“ der privat Versicherten bei den PKV-Unternehmen nicht besonders beliebt. Immerhin müssen sie älteren Kunden über 60 Jahre bei Prämienerhöhungen entsprechende Angebote unterbreiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor Kurzem klargestellt, dass PKV-Unternehmen interne Tarifwechsel nicht durch Prä­mienzuschläge erschweren dürfen.

Schließlich können privat Versicherte ihre Prämienbelastung auch durch eine selbst gewählte Verringerung des Leistungsumfangs senken, z.B. durch Erhöhung ihres Selbstbehalts oder den (teilweisen) Verzicht auf Krankentagegeld.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(15):3-3