Dr. Christine Ahlheim
Auch wenn die Diskussionen über die neue Apothekenbetriebsordnung derzeit noch auf der Arbeitsebene des Bundesgesundheitsministeriums stattfinden, so wird doch deutlich, wohin die Reise geht: Das Heilberufliche des Apothekers soll weitaus mehr als bisher betont werden. Sofern hier nicht – wie z.B. beim Nebensortiment vorgesehen – maßlos übertrieben wird, ist dies durchaus positiv zu bewerten: Apotheker sind als Pharmazeuten ausgebildet, ihren Nutzen erbringen sie der Gesellschaft als Heilberufler – und nur diesem Sachverhalt verdanken sie ihre besondere Stellung.
Bei den anstehenden Reformen sollte allerdings eines klar sein: Es kann nicht nur darum gehen, den Apothekenbetrieb zu regulieren, sondern es muss darum gehen, in welchem Rahmen die Abgabe von Arzneimitteln ganz grundsätzlich stattzufinden hat. Konkret bedeutet dies: Wem es ein Dorn im Auge ist, dass in den Apotheken das Nebensortiment zu viel Raum einnimmt, dem sollte es unerträglich sein, dass in Drogeriemärkten Arzneimittel abgegeben werden. Und wenn bei jeder Arzneimittelabgabe in der Apotheke eine Beratung vorgeschrieben wird, so hat dies auch – und zwar ohne „Hintertürchen“ – für Versandhandel und Pick-up-Stellen zu gelten.
Die Politik hat nun die Möglichkeit, Nägel mit Köpfen zu machen und den rechtlichen Rahmen für die Abgabe von Arzneimitteln so zu gestalten, dass diese nur noch (direkt) durch öffentliche Apotheken erfolgen kann. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Chance nutzt – und nicht wieder vor der Drogeriemarkt-Lobby und angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken fachfremder Ministerien einknickt.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A. Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(15):2-2