Dr. Christine Ahlheim
Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführungen sind steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Wer seinen (Haupt-) Wohnsitz aus privaten Gründen von seinem Arbeits-/Beschäftigungsort wegverlegt, musste in der Vergangenheit stets damit rechnen, dass die Finanzverwaltung die doppelte Haushaltsführung nicht berücksichtigte.
Der Bundesfinanzhof hat hingegen mit Urteilen vom 5. März 2009 (vgl. AWA -Ausgabe Nr. 14 vom 15. Juli 2009, Steuer-Spartipp Nr. 2, Seite 18) unmissverständlich entschieden, dass auch in sogenannten Wegzugsfällen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegen kann. Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung mittlerweile grundsätzlich gefolgt (vgl. AWA -Ausgabe Nr. 21 vom 1. November 2009, Steuer-Spartipp Nr. 1, Seite 17).
Hinweis: Ganz aktuell hat der Bundesfinanzhof nochmals „nachgelegt“ und bestätigt, dass sich auch bzw. insbesondere Paare ohne Trauschein (nichteheliche Lebensgemeinschaften) uneingeschränkt auf seine steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung berufen können (Urteil vom 10. März 2010, Aktenzeichen VI R 47/09). Im Streitfall hatte die ledige Klägerin ihre Wohnung am Beschäftigungsort aufgegeben und war zu ihrem Lebensgefährten in eine andere Stadt gezogen. Am Arbeitsort mietete sie eine kleinere Wohnung neu an. Die Kosten dafür sind steuerlich begünstigt.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(16):4-4