Doppelte Haushaltsführung

Steuervergünstigung auch bei privatem Wegzug


Dr. Christine Ahlheim

Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführungen sind steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Wer seinen (Haupt-) Wohnsitz aus privaten Gründen von seinem Arbeits-/Beschäftigungsort wegverlegt, musste in der Vergangenheit stets damit rechnen, dass die Finanzverwaltung die doppelte Haushaltsführung nicht berücksichtigte.

Der Bundesfinanzhof hat hingegen mit Urteilen vom 5. März 2009 (vgl. AWA -Ausgabe Nr. 14 vom 15. Juli 2009, Steuer-Spartipp Nr. 2, Seite 18) unmiss­verständlich entschieden, dass auch in sogenannten Wegzugsfällen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegen kann. Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung mittlerweile grundsätzlich gefolgt (vgl. AWA -Ausgabe Nr. 21 vom 1. November 2009, Steuer-Spartipp Nr. 1, Seite 17).

Hinweis: Ganz aktuell hat der Bundesfinanzhof nochmals „nachgelegt“ und bestätigt, dass sich auch bzw. insbesondere Paare ohne Trauschein (nichteheliche Lebensgemein­schaften) uneingeschränkt auf seine steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung berufen können (Urteil vom 10. März 2010, Aktenzeichen VI R 47/09). Im Streitfall hatte die ledige Klägerin ihre Wohnung am Beschäftigungsort aufgegeben und war zu ihrem Lebensgefährten in eine andere Stadt gezogen. Am Arbeitsort miete­te sie eine kleinere Wohnung neu an. Die Kosten dafür sind steuerlich begünstigt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(16):4-4