Time-Sharing

Die Inflationsrate als Verkaufsargument


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Seit der Wirtschaftskrise haben sie Hochkonjunktur: Anbieter von Renditeimmobilien und Ferienhäusern nutzen die Sorge der Bevölkerung um ihre Ersparnisse für schnelle Geschäfte. Auch Time-Share-Konzerne starten jetzt wieder die „Jagd auf den Kunden“.

Der Sommerurlaub ist vorbei und ein Blick in die Tageszeitung genügt, um an die Folgen der Wirtschaftskrise erinnert zu werden. Zwar hat die Konjunktur hierzulande wieder Tritt gefasst, doch an den besorgniserregenden Milliardenlöchern der öffentlichen Haushalte hat sich nicht viel geändert. Diskussionen um die Wertbeständigkeit des Euros oder gar um seine weitere Existenz sind an der Tagesordnung und viele Bürger sind auf der Suche nach mehr Sicherheit für ihre Ersparnisse.

Gerade recht kommen da bunte Prospekte, die an den letzten Sommerurlaub erinnern: Traumstrände, herrliche Gebirgspanoramen und luxuriöse Ferienwohnanlagen wecken die Reiselust. Und das Ganze – so wird versprochen – ist keineswegs teuer: Schon für ein paar tausend Euro könne man sich in eine tolle Anlage einkaufen und lebenslang wahre Traum­urlaube genießen – zu den Preisen von heute und unabhängig von jeder Wirtschaftskrise. Time-Sharing – also der Kauf eines zeitlich befristeten Nutzungsrechtes an einer Ferienwohnung – wird in höchsten Tönen gelobt.

Auf den ersten Blick ist das Grundkonzept des Time-Sharings zweifellos interessant: Der potenzielle Urlauber erwirbt nicht eine teure Ferienwohnung, die er letztlich nur wenige Wochen des Jahres auch tatsächlich selbst nutzen kann und die somit lediglich unnötige Kosten verursacht. Vielmehr kauft er ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einer ganz bestimmten Wohnung in einer bestimmten Anlage, die – ein seriöser Anbieter vorausgesetzt – durchaus luxuriös ausgestattet sein kann.

Hohe Gesamtkosten

Gehandelt werden die Time-Share-Anteile meist wochenweise, d.h. der Käufer kann beispielsweise regelmäßig in der 20. und 21. Kalenderwoche seinen Urlaub in der genannten Wohnung verbringen. Der Kaufpreis – meist zwischen 2.000 € und 15.000 € pro Woche – richtet sich einerseits nach Lage, Art, Größe und Ausstattung der Ferienwohnung, andererseits aber auch nach der gewählten Saison. Die meisten Firmen bieten allerdings auch Tauschmöglichkeiten – entweder zeitlich innerhalb der jeweiligen Anlage oder sogar weltweit im Rahmen entsprechender Tauschzirkel. Der Urlauber, der etwa eine Ferienwoche im Allgäu „besitzt“, kann seinen Urlaub also z.B. auch in Florida verbringen.

Doch schon ein genauerer Blick auf die Preise zeigt: Time-Sharing wird selbst bei seriösen Anbietern kaum billiger sein als das traditionelle Mieten einer Ferienwohnung. Geht man von ei­nem Anteilspreis von 7.000 € für eine Ferienwoche aus, verzichtet der Anleger damit auf einen Zinsertrag in Höhe von rund 175 €/Jahr. Zudem muss er Nebenkosten in einer Größenordnung zwischen 150 und 400 €/Jahr aufwenden, etwa für die Verwaltung und die Instandhaltung. Hinzu kommen nutzungsabhängige Nebenkosten von meist weiteren 100 bis 300 €/Woche. Im Übrigen sind viele Wohnrechte zeitlich befristet, z.B. auf 20 Jahre, sodass auch ein Kapitalverzehr – hier: 350€/Jahr – kalkuliert werden muss. Und schließlich ist zu bedenken, dass oftmals auch erhöhte Anreisekosten – z.B. für den Linienflug – anfallen. Auch die Infrastruktur im nahen Umkreis des Objekts ist manchmal etwas dürftig, sodass der Urlauber auf die nicht selten überteuerten Einrichtungen des Time-Share-Anbieters zurückgreifen muss.

Für Verstimmung sorgt meist auch das Tauschrecht: Einerseits kostet die Mitgliedschaft im Time-Share-Pool weitere Jahresgebühren von oft bis zu 250 €, zudem müssen für jeden Tausch Gebühren in Höhe von kaum unter 75 € entrich-tet werden und nicht zuletzt kommt ein Tausch nur zustande, wenn sich auch ein Tauschpartner findet. Rechnet man diese Kosten zusammen, ist die Urlaubswoche in den meisten Fällen bereits deutlich teurer als die Direktanmie-tung einer Ferienwohnung – die noch dazu den Vorteil der vollen Flexibilität bietet.

Ohnehin krankt Time-Sharing an der großen Zahl der schwarzen Schafe in dieser Branche, die von den schnellen Verdienstmöglichkeiten angelockt werden. Da der potenzielle Anteilskäufer als Laie praktisch keinen Überblick darüber hat, ob die Summe der verlangten Time-Share-Preise in einem angemesse­nen Verhältnis zum Gesamtwert des Objekts steht, neigen viele Anbieter zu einem weit überteuerten Verkauf der Anteile: Aus einem heruntergekommenen, mit geringen Mitteln optisch renovierten Hotel im Wert von 5 Mio. € werden dann schnell Time-Share-Anteile im Wert von 20 Mio. € – ein Betrag, aus dem sich die branchenübliche Provision von durchaus 20% bis 30% für den Verkäufer problemlos finanzieren lässt.

Zweitmarkt nicht vorhanden

Schon daraus wird ersichtlich, dass von der viel gepriesenen „Geldanlage“ kaum die Rede sein kann. Tatsache ist zwar, dass die Preise für touristische Dienstleistungen in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen sind als in den meisten anderen Bereichen. Jedoch kann sich der Time-Share-Käufer dem auch nur teilweise entziehen. Die Nebenkosten vor Ort sowie die Instandhaltungsrücklage verteuern sich mindestens so sehr wie die Lebenshaltungskosten.

Zweifelhaft ist auch die oftmals gepriesene Wertsteigerung. So mögen zwar die Preise für Grund und Boden durchaus anziehen, jedoch ist die Immo­bilie selbst einem kontinu­ierlichen Verfall ausgesetzt, der durch die überdurchschnittliche Beanspruchung der Wohnung durch zahlreiche einzelne Anteils­eigner sogar verstärkt wird. Ebenso wie heute ein 4-Sterne-Hotel aus den 1960er-Jahren meist un-ter der Rubrik „Immobilien-Schrott“ einzustufen ist, dürften in mehreren Jahrzehnten selbst heutige Luxusanlagen kaum noch den Bedürfnissen der Urlauber entsprechen. Im Übrigen gibt es nach wie vor nahezu keinen Zweitmarkt für Time-Share-Anteile, sodass ein Wiederverkauf praktisch unmöglich ist.

Kriminelle Machenschaften

Doch oftmals geht die kriminelle Energie der Anbieter sogar noch weiter: In Hochglanzprospekten werden erstklassige Investments zu fairen Preisen angeboten. Sobald die Firma jedoch ausreichend Kundengelder eingesammelt hat, verschwindet sie von der Bildfläche. Die Anlagen werden nicht gebaut oder es handelt sich um ungenehmigte Bauruinen, denen der baldige Abriss droht. Aber auch bei Anbietern auf dem deutschen Markt ist keineswegs gewährleistet, dass sich das Unternehmen auch nach Fertigstellung des Objekts noch im erforderlichen Ausmaß um die Anlage kümmert. Vielmehr wird dies meist den Anteils­eignern überlassen – wobei in diesem Fall rechtliche Kontroversen bereits programmiert sind. Nur eine seriöse Firma, die auf eine langjährige Erfolgsgeschichte verweisen kann, wird im Interesse ihres guten Rufs auch gute Leistungen bieten und nur hier sollte man über den Einstieg ggf. überhaupt nachdenken.

Auch die rechtliche Stellung des Anteilseigners ist vielfach nicht eindeutig: Nur in wenigen Ländern kann Time-Sharing als solches auch grundbuchrechtlich abgesichert werden, sodass sich die meisten Anbieter über Konstruktionen wie etwa die Errichtung einer Betreibergesellschaft oder eines Vereins behelfen müssen. Kommt es hier jedoch zu Unregelmäßigkeiten, stehen die Chancen der Anteils­eigner oftmals schlecht, auch nur einen Bruchteil des eingesetzten Kapitals wieder zu erlangen. Denn jetzt wird der – angeblich aus steuerlichen Gründen – gern gewählte Weg über eine ausländische Kapitalgesellschaft zum Fallstrick: Es ist niemand da, der rechtlich belangt werden kann.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(18):15-15