Dr. Christine Ahlheim
Noch selten dürften Ärzte und Apotheker sich beim Thema Arzneimittelversorgung so einig gewesen sein wie beim aktuellen ABDA-KBV-Konzept. Danach bestimmt der Arzt Wirkstoff, Dosierung und Therapiedauer, der Apotheker wählt das Fertigarzneimittel aus und gibt es mit entsprechender Beratung ab. Zudem erhält der Patient einen Medikationsplan, der die Therapiesicherheit verbessern soll.
Eigentlich kennt dieses Konzept nur Gewinner: Die Ärzte werden zumindest teilweise aus der wirtschaftlichen Verantwortung für die Arzneimitteltherapie entlassen, die Apotheker können sich der lästigen Rabattverträge entledigen und die Patienten bekommen mehr Sicherheit, da ihnen ständig wechselnde Packungen erspart bleiben und eine erweiterte pharmazeutische Betreuung geboten wird.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung würde zu den Gewinnern gehören, da sie z.B. dank verbesserter Adhärenz – früher: Compliance – erhebliche Kosten durch vermiedene Krankenhauseinweisungen sparen könnte. Doch beim Deutschen Apothekertag lehnte GKV- Vize Johann Magnus Freiherr von Stackelberg eine bundesweite Umsetzung des Konzepts kategorisch ab – offensichtlich wollen die Kassen ihren durch die Rabattverträge gewonnenen Einfluss auf die Arzneimitteltherapie nicht mehr verlieren.
Bleiben Ärzte und Apotheker sich weiterhin einig, so dürften die Chancen dennoch nicht schlecht stehen, dass sie ihr Ziel erreichen. Denn gemeinsam sollten sie die Politik davon überzeugen können, wo die Verantwortung für die Arzneimitteltherapie hingehört: in die Hände der Heilberufler – und nicht in den Einflussbereich der nach Allmacht gierenden Kassen.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(20):2-2