Claudia Mittmeyer
- Am 17. Dezember haben das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz den Bundesrat passiert und können nun wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
- Frühestens im März wird nach Aussagen eines Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums ein Entwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung vorliegen. Ursprünglich war dieser noch für 2010 angekündigt worden.
- Verletzt sich ein Mitarbeiter bei der Betriebsweihnachtsfeier, so liegt ein Arbeitsunfall vor. Dies entschied das Sozialgericht Berlin (S 163 U 562/09) im Fall einer Arbeitnehmerin, die bei der betrieblichen Weihnachtsfeier in einem Bowlingcenter einen Beinbruch erlitten hatte.
- Apothekenketten, Shop-in-Shop-Modelle oder sanfter Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – all diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Jahresgutachten der Monopolkommission eine Absage erteilt. Auch zum Thema Pick-up-Stellen hat sie sich geäußert. Danach werde sie weiterhin die Entwicklung bei den Pick-up-Stellen „besonders aufmerksam beobachten“. Bleibt zu hoffen, dass dem aufmerksamen Beobachten auch entsprechende Taten folgen.
- Gesetzliche Pflegekassen dürfen nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 10 P 118/ 10) im Internet die Qualität von Pflegeheimen benoten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(01):2-2