Plastikgeld

Neue Karten gegen die Betrüger


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Bargeldloses Bezahlen mittels Plastikgeld ist zwar einfach und bequem, birgt aber auch Risiken: Immer häufiger werden Kreditkartennummern missbraucht, die Zahl der Betrugsfälle nimmt sprunghaft zu. Wer jedoch sorgfältig mit seinem Plastikgeld umgeht, haftet nicht.

1.450 € für einen Flug von Amsterdam nach Kapstadt, 1.162 € für einen neuen Laptop von einem Internet-Händler in Kopenhagen und 62 € für einen Barbesuch in London – die Überraschung war groß, als Apotheker Wendler seine Kreditkartenabrechnung erhielt. Schließlich hatte er die Karte bisher ausnahmslos für geschäftliche Zahlungen wie etwa das Betanken des Fir­men­fahrzeugs eingesetzt, nicht jedoch für Reisen oder Freizeitvergnügen – und schon gar nicht im Ausland.

Ein Anruf beim Kartenemittenten brachte schnell Klarheit: Die Kartendaten waren offenbar in die Hände Krimineller geraten und so wurden rund um den Globus Einkäufe getätigt und Dienstleistungen bezahlt. Mittlerweile waren beim Emittenten bereits drei weitere Buchungen für das Konto eingegangen, diesmal aus Osteuropa. Der Hotline-Mitarbeiter ließ erkennen, dass solche Fälle inzwischen Routine geworden sind. Er kündigte ein Formblatt an, auf dem der Vorgang zusammengefasst werden sollte, und veranlasste das Ausstellen einer neuen Karte. Innerhalb einer Woche werde das Geld wieder gutgeschrieben, eine Anzeige bei der Polizei war nicht erforderlich.

In der Tat sind solche Missbrauchsfälle inzwischen nicht mehr ungewöhnlich: Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden mehr als 40% aller in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten von den Emitten­ten ausgetauscht, weil entspre­chende Gefahren bestanden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind vielfältig: Einmal ist es ein Datenleck bei einer der zwischengeschalteten Abrechnungsstellen, ein anderes Mal eine Panne bei einem Versandhändler und nicht zuletzt gehen auch manche Karten­inhaber recht freigiebig mit den Zahlenangaben auf ihrem Plastikgeld

Algorithmen geknackt?

Gerüchten zufolge soll es Betrügerbanden aber auch schon gelungen sein, die Zahlenalgo­rithmen mehrerer Kartenemittenten zu knacken, sodass sie problemlos eigene Karten mit „funktionierenden“ Nummern­kombinationen erstellen konnten. Das erklärt auch, warum fast alle Missbrauchsfälle ausgesprochen unbürokratisch und schnell zugunsten des Karteninhabers geregelt werden und nicht einmal die Polizei eingeschaltet werden soll.

Hinsichtlich der Haftung müssen sich Karteninhaber wenig Sorgen machen: Eine vollständige Haftung ist allenfalls bei grober Fahrlässigkeit denkbar, wenn z.B. die Karte inklusive Geheimnummer gestohlen wurde. Ansonsten gilt die Regel, dass bei Verlust oder Diebstahl eine Selbstbeteiligung von maximal 150 € vorgesehen ist. Sobald das Abhan­denkommen gemeldet wur­de, entfällt sogar jede Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Missbrauchsfälle im Internet, bei denen der strittige Betrag dem Händler zurückbelastet wird.

Konto beobachten

Dessen ungeachtet sollte jeder Karteninhaber sein Konto laufend beobachten und auffällige Zahlungen sofort melden, damit eine Sperre der Karte erfolgt. Die Ersatzkarte wird im Übrigen bei Betrugsfällen kos­tenfrei zur Verfügung gestellt. Positiv zu bewerten sind zusätzliche Si­che­rungs­maßnah­men, die jetzt zunehmend eingesetzt werden. American Ex­press stattet beispielsweise neue Karten mit einem Chip aus, sodass die Unterschrift durch eine Geheimnummer er­setzt wird. Die DKB schickt Inhabern der Lufthansa-MasterCard auf Wunsch sogar eine SMS, sobald größere Beträge mit der Karte bezahlt werden oder ein Länderwechsel erfolgt ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(01):12-12