Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die Wirtschaftskrise, aber auch veränderte Lesegewohnheiten haben tiefe Spuren in den Auflagezahlen der Finanzpresse hinterlassen: 40% Rückgang sind keine Seltenheit, auch das Anzeigenaufkommen lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Die Folge: Redaktionen werden zusammengestrichen, Erscheinungsfrequenzen reduziert und nicht zuletzt potenzielle Anzeigenkunden mit Lockangeboten umschmeichelt. Fälle, in denen große Teile der gedruckten Exemplare über Sonderaktionen quasi verschenkt werden, nur um mit einer vermeintlich hohen Auflage bei den Inserenten punkten zu können, gehören zur Tagesordnung.
Koppelung aus Redaktion und Werbung
Im Zuge der Kürzungen macht sich allerdings auch in den Redaktionen eine gewisse Lethargie breit. Waren es früher lediglich einzelne kleinere Magazine, die ihre Berichterstattung auf die Interessen der Anzeigenkunden ausrichteten, so sind Koppelungsgeschäfte heute selbst bei größeren Blättern durchaus üblich. Schaltet also z.B. ein namhafter Finanzdienstleister eine Werbekampagne für ein bestimmtes Zertifikat, wird auch im redaktionellen Teil sehr wohlwollend über das Produkt berichtet. Oftmals geht dies sogar so weit, dass vorgefertigte Pressetexte mehr oder minder wörtlich übernommen werden. In vielen Fällen geht die Initiative sogar von der Redaktion aus: In „Specials“ werden bestimmte Produkte vorgestellt, gleichzeitig wird die Anzeigenabteilung beauftragt, entsprechende Aufträge zu generieren. Wenig verwunderlich ist es daher, dass auch die redaktionelle Berichterstattung „schmeichelhaft“ ausfällt. Bekannt wurden sogar Fälle, in denen die Anzeigenkunden die Texte vorab zur Prüfung erhielten – und entsprechend Einfluss nahmen.
Doch auch bei Redaktionen, die um Unabhängigkeit bemüht sind, wissen sich die Produktanbieter zu helfen: Schon bei kleinsten Ungenauigkeiten in der Berichterstattung hagelt es Proteste an die Chefredaktion. Sollte ein Produkt gar negativ besprochen werden, wird schnell die juristische Keule geschwungen. Nur die wenigsten Chefredakteure stellen sich heute noch hinter ihre Mitarbeiter. Viel öfter wird versucht, mit einer überschwänglich positiven Berichterstattung die Wogen zu glätten – und Anzeigenkunden zu gewinnen.
Dank Internetzeitalter hat sich mittlerweile noch eine weitere Variante entwickelt, die Berichterstattung zu verfälschen: Betreiber dubioser, aber viel gelesener „Anlegerschutzseiten“ nehmen die Offerten kleinerer Produktanbieter unter die Lupe und berichten zunächst extrem negativ. Schlagzeilen wie „Anlegerbetrug“ oder „Veruntreuungsverdacht“ machen schnell die Runde und sind für den Produktanbieter absolut existenzgefährdend. Im zweiten Schritt wird dann ein „Beratungsvertrag“ angeboten: Für z.B. 35.000 € bis 50.000 € will man die Offerte genauer analysieren und dafür sorgen, dass die negativen Berichte aus dem Netz verschwinden. Diese „Schutzgeldmethoden“ sind mittlerweile auch in Deutschland gang und gäbe, Möglichkeiten zur Gegenwehr gibt es kaum.
Für Sie als Anleger bedeutet dies letztlich, die redaktionelle Berichterstattung insbesondere bei kleineren Wirtschaftsmedien stets kritisch zu hinterfragen. Bereits beim geringsten Verdacht einer Manipulation sollten Sie weitere Erkundigungen über das Produkt einholen und nur dann Geld investieren, wenn die Offerte ansonsten plausibel erscheint.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(03):16-16