Dr. Christine Ahlheim
Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung, so hat er ggf.die Weiterbildungskosten zurückzuzahlen. Das gilt, so das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 621/08), auch bei einer in mehreren Abschnitten absolvierten Weiterbildung sofern dies zuvor in einer entsprechenden Klausel vereinbart wurde und die Weiterbildung einen geldwerten Vorteil bietet.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(03):4-4