Gesetzentwurf mit zwei Gesichtern


Dr. Christine Ahlheim

Nachdem das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Bundes­kabinett die erste Hürde genommen hatte, wa­ren die Re­aktionen er‑ wartungsgemäß ge­mischt: Wäh­rend die Kassenärztliche Bundesvereinigung das GKV-VStG begrüßte, sprachen Kritiker vom „Ärztefinanzierungsgesetz“. Für die Apo­theker hat der Gesetzentwurf zwei Gesichter.

Einerseits darf der drohende Ärztemangel auf dem Land nicht unterschätzt werden. Gerade in Zeiten, in de­nen die Work-Life-Balance wachsenden Stellenwert einnimmt, sind immer weniger (Jung-)Mediziner bereit, die Strapazen des Landarzt­lebens auf sich zu nehmen. Und solange es auch noch finanziell viel lukrativer ist, Orthopäde in der Stadt als Allgemeinmediziner auf dem Land zu sein, werden über kurz oder lang viele Landärzte keinen Nachfolger finden. Für die Landapotheken wäre das eine Kata­strophe: Schließt die Landarztpraxis, wandern die Rezepte in die Stadt ab. Das GKV-VStG könnte also die Existenz so mancher Landapotheke sichern.

Andererseits ist kaum vermittelbar, dass trotz der immensen Summen, die bereits in die ärztliche Versorgung investiert werden, der Erhalt der Landarztpraxen zusätzliche finanzielle Mittel erfordern muss. Und das in Zeiten, in denen das AMNOG andere Leistungserbringer, insbesondere die Apotheker, aber auch die Bevölkerung belastet. Die Politiker täten da­her gut daran, die bevorstehenden Beratungen im Bundestag zu nutzen, um eine kostenneutrale Ausgestaltung des Gesetzes anzustreben.



Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(16):2-2