AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Dr. Christine Ahlheim

Während das politische Berlin weitgehend im Sommerloch versinkt, kann Daniel Bahr einen ersten Erfolg als Bundesgesundheitsminister vorweisen: Das Bun­deskabinett beschloss am 3. August den Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes (GKV- VStG). Ein Schwerpunkt des Gesetzes, das noch Bundestag und Bundesrat passieren muss und am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, liegt in der Bekämpfung des drohenden Ärztemangels auf dem Land.

Nachdem es Stefan Mappus nicht gelang, die jahrzehntelang in Baden-Württemberg erfolgreich regierende CDU auch an der Regierung zu halten, wird er zum 1. September zum Darmstädter Pharmakonzern Merck wechseln. Laut Aussage eines Merck-Sprechers schätzt man dort die Er­fahrungen von Mappus „im Führen eines wirtschaftlich erfolgreichen Landes“ – und will ihn angeblich fern der Heimat in Asien oder Südamerika einsetzen.

Christian Albrecht wurde zum neuen Pressesprecher und Leiter des Kommunikationsstabes im Bundesministerium für Gesundheit ernannt.
Im Februar hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) dem Konzept der Schlecker-Apotheke Vitalsana eine Absage erteilt, nun will man es bei der Droge­riekette genau wissen und hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Das OLG hatte insbesondere bemängelt, dass einzelne unter den pharmazeutischen Bereich fallende Arbeitsgänge ohne entsprechende Betriebserlaubnis in Deutschland durchgeführt würden. Zudem dürfe Vitalsana die Beratung nicht nur über eine kostenpflichtige Telefon-Hotline anbieten.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat sich von ihrer Beteiligung an AC Capital getrennt. AC Capital managte die strukturierten Finanzprodukte der apoBank, die in der Vergangenheit zu Verlusten geführt hatten. Im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der apoBank nun auf dem Kerngeschäft mit den Heilberuflern und ihren Organisationen.

Nicht nur die Apotheker betätigen sich beim Thema Prävention, auch die Bierbrauer sehen in ihrem Getränk einen nützlichen Beitrag zur Gesunderhaltung. Nun wurde dem Deutschen Brauer-Bund e.V. vom Landgericht Berlin untersagt, Bier mit gesundheitsfördernden Wirkungen zu bewerben. Dieser weist auf seiner Homepage u.a. darauf hin, dass Bier das Herzinfarktrisiko senken, das Diabetesrisiko verringern und Demenz vorbeugen könne. Das sei, so das Landgericht, mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar. Der Brauer-Bund kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(16):2-2