Claudia Mittmeyer
Seit ihrer Einführung kommt es bei den Rabattverträgen bekanntermaßen immer wieder zu Problemen. Was sich jedoch derzeit abspielt, sprengt den bisherigen Rahmen. Bundesweit stehen Tausende Apotheker in der Schusslinie der AOK. Ihnen wird vorgeworfen, anstelle des – (immer) noch nicht lieferbaren – Arzneimittels Metoprolol-Succinat des Herstellers Betapharm ein vergleichbares Arzneimittel abgegeben, auf dem Rezept jedoch das Betapharm-Präparat aufgedruckt zu haben.
Auch wenn es bei der Mehrzahl der betreffenden Apotheken wohl nur zu vereinzelten (versehentlichen) Fehldokumentationen gekommen ist, sollte klar sein: Derartige Fehler dürfen nicht passieren. Untragbar ist jedoch die Art und Weise, wie die AOK die Apotheker wenig differenzierend über einen Kamm zu scheren versucht und ein bewusstes und systematisches Vorgehen einer Vielzahl von Apotheken in den Raum stellt. Damit schießt sie deutlich über das Ziel hinaus.
In puncto sorgfältige Rezeptdokumentation dürften die Apotheker nun mit Sicherheit sensibilisiert sein. Allzu große Hoffnungen, dass man auch bei der AOK Lehren aus den Vorfällen zieht, wird man sich aber kaum machen dürfen. Zwar wäre zu wünschen, dass die Kassen bei ihren Rabattvertragspartnern ebenso viel Wert auf die Vertragseinhaltung legen, wie die AOK dies gerade bei den Apotheken tut. Aber solange der Preis stimmt, werden wohl auch weiterhin sehenden Auges Rabattverträge mit Unternehmen geschlossen selbst wenn von vornherein klar ist, dass mit Lieferengpässen gerechnet werden muss.
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(17):2-2