Betriebsübergang

Keine Anrechnung „alter“ Dienstzeiten bei Jubiläumszuwendung


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Auch wenn es dem Betriebsklima sicher nicht zuträglich ist, so ist es doch rechtens: Bei einem Betriebsübergang müssen die beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Dienstzeiten eines Mitarbeiters nicht angerechnet werden, wenn der Betriebserwerber seinen Arbeitnehmern in Ab­hängig­keit von der Dauer ihrer Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung zahlt. Im betreffenden Fall existierte in dem beklagten Betrieb eine entsprechende Jubiläumsgeld-Richtlinie. Soll eine Anrechnung der vor dem Betriebsübergang zurückgelegten Dienstzeiten erfolgen, so ist hierfür nach Ansicht der Richter des Lan­desarbeitsgerichts Hamm (8 Sa 2307/10) eine zweifelsfreie vertragliche Regelung erforderlich.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(18):4-4