Prof. Dr. Reinhard Herzog
Käufer einer Option haben das Recht, z.B. Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht: Entwickelt sich der Kurs des Basiswerts nicht wie erwartet, kann der Käufer sein Recht verfallen lassen. Sein Risiko ist damit auf den Kaufpreis der Option begrenzt.
Verpflichtung zum Geschäft
Bei Futures-Kontrakten sind dagegen Käufer und Verkäufer verpflichtet, das eingegangene Geschäft zu übernehmen oder durch ein Gegengeschäft auszugleichen. Das wohl wichtigste Termingeschäft ist in Deutschland der DAX-Future, ein standardisierter Indexterminkontrakt auf den Deutschen Aktienindex (DAX). Ein Kontrakt des DAX-Futures besteht aus 25 DAX-Indizes, d.h., ein Punkt im DAX-Future nach oben oder unten bedeutet einen Gewinn bzw. Verlust von 25€. Ein DAX-Kontrakt beim Stand von 5.300 Punkten ist somit 132.500€ wert. So viel muss der Anleger beim Kauf jedoch nicht bezahlen, es wird nur die „Margin“ als Sicherheitsleistung fällig. Diese wird von der Terminbörse nach Marktlage festgesetzt und liegt derzeit bei rund 10.000€. Die vermittelnde Bank erhebt meist noch einen Aufschlag von 50% („Initial Marging“).
Mit dem DAX-Future kann der Anleger auf steigende und auf fallende Kurse setzen: Im ersten Fall kauft er den Kontrakt, im zweiten Fall verkauft er ihn in der Hoffnung, ihn später billiger zurückkaufen zu können. Da jeder Punkt Kursveränderung für 25€ steht, bedeutet ein DAX-Anstieg von 5.300 auf 5.350 Punkte für den Käufer des Kontrakts einen Gewinn von 1.250€. Umgekehrt hat der Verkäufer diesen Betrag verloren. Gewinne werden einem speziellen Verrechnungskonto (Margin-Konto) gutgeschrieben, Verluste belastet. Dieser tägliche Barausgleich wurde eingeführt, da eine Lieferung der physischen Aktienwerte technisch kaum zu bewerkstelligen wäre. Jeder Teilnehmer kann sein Engagement am DAX-Future-Markt jederzeit „glattstellen“, indem er eine offene Position schließt: Wer einen DAX-Future gekauft hat, wird ihn verkaufen, ein Verkäufer wird einen Kontrakt kaufen – und beide sind aus ihrem Obligo.
Rentendepots absichern
Wachsende Bedeutung hat daneben der Bund-Future, der sich auf den Rentenmarkt bezieht. Dabei handelt es sich um einen Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland mit einem Coupon von 6% und einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren. Der Nominalwert eines Kontrakts beträgt 100.000€. Sein Preis wird in Prozenten des Nominalwerts mit zwei Nachkommastellen berechnet. Die kleinste Preisveränderung (Tick) sind dabei 0,01%-Punkte, die einem Gegenwert von 10€ entsprechen. Klettert also der Wert des Bund-Futures von 135% um 0,5%-Punkte auf 135,5%, hat der Käufer dieses Kontrakts 500€ (50 Ticks zu 10€) verdient. Entsprechend können Anleger mit dem Bund-Future auf steigende oder auf fallende Zinsen setzen, ohne zwingend mit großen Summen im Anleihengeschäft tätig zu sein.
Der Preis des Futures fällt, wenn das allgemeine Renditeniveau am Kassamarkt steigt und umgekehrt. Damit eignet sich der Kontrakt auch zur Absicherung von Rentendepots: Wer z.B. 100.000€ in Bundesanleihen investiert hat, kann ihren Wert über den Verkauf eines entsprechenden Kontrakts quasi „einfrieren“.
Weniger Bedeutung haben Aktien-Futures („Single-Stock-Futures“). Sie umfassen meist 100 Aktien und auch ihr Preis ändert sich analog zum Preis des Basiswerts. Der Vorteil ist hier ebenfalls der vergleichsweise geringe Kapitaleinsatz. Allerdings ist der Handel in Deutschland sehr dünn, sodass – unschöne – Zufallskurse und hohe Spannen zwischen Geld- und Briefkurs an der Tagesordnung sind.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(18):15-15