Heutzutage betreibt die Mehrzahl der Apothekenleiterinnen und -leiter eine eigene Website, auf der sie ihre Apotheke präsentieren. Als geschäftlich handelnder Webseitenbetreiber sind sie dabei gesetzlich verpflichtet, bestimmte Pflichtangaben auf der Website bereitzuhalten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(20):10-10