Prof. Dr. Reinhard Herzog
Für Kapitallebensversicherungen gilt grundsätzlich dasselbe wie für Risikolebensversicherungen. Da aber der Großteil der Prämie auf den Sparvorgang entfällt, werden die Beitragsänderungen deutlich geringer ausfallen als bei reinen Risikoabsicherungen.
Bei Riester-Verträgen kommt es zu keinen Änderungen, da sie schon seit Jahren Unisex-Tarife zur Grundlage haben.
Da Frauen durchschnittlich älter werden als Männer, zahlen sie bei der privaten Rentenversicherung höhere Beiträge bzw. bekommen für gleiches Geld eine geringere Rentenzahlung. Für sie bringen die neuen Tarife Preisvorteile, während die Prämien für Männer ansteigen werden.
Bei der privaten Unfallversicherung erfolgt die Tarifeinstufung in Gruppe A (verwaltende Tätigkeiten, Rentner etc.) oder Gruppe B (körperliche und handwerkliche Tätigkeiten), wobei Frauen bisher meist automatisch der billigeren Gruppe A zugeordnet werden. Künftig dürfte auch bei ihnen nach Tätigkeit entschieden werden, was die Police deutlich teurer machen kann.
Wiederum aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung zahlen Frauen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist deutlich mehr als Männer. Die Vereinheitlichung wird hier zu niedrigeren Beiträgen führen, während die Männertarife steigen.
Da Frauen öfter und länger pflegebedürftig werden, zahlen sie in der privaten Pflegeversicherung einen deutlichen Mehrbeitrag. Aufgrund der Unisex-Tarife dürften Männer künftig bis zu 30 % mehr bezahlen, für Frauen wird es um bis zu 25 % billiger.
Bei der Kfz-Versicherung macht es insbesondere bei Fahranfängern oft einen erheblichen Unterschied, ob der Wagen auf einen (risikoaffinen) Mann oder eine (vorsichtig fahrende) Frau zugelassen wird. Hier ist mit einer Angleichung der Prämien zu rechnen, wobei die Defizite der Branche in dieser Sparte dazu führen dürften, dass es bei allen Tarifen zu Erhöhungen kommt.
Abschluss nicht überstürzen
Manchmal kann es also tatsächlich günstiger sein, einen ohnehin geplanten Vertrag frühzeitig abzuschließen oder – das findet man wesentlich seltener in den Werbeprospekten – mit dem Vertragsabschluss noch zu warten. Dabei sollte man sich jedoch von dem Argument der Eilbedürftigkeit nicht unter Druck setzen lassen, denn gerade bei Personenversicherungen kommt es einzig und allein auf den tatsächlichen Bedarf an.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(22):16-16