Prof. Dr. Reinhard Herzog
Steuerfahndung forscht nach
Die vielen Tausend betroffenen Anleger in Deutschland müssen jedoch nicht nur ihr eingesetztes Kapital in den meisten Fällen komplett abschreiben, sondern bekommen jetzt auch Ärger mit dem Fiskus. Denn schließlich waren die meisten dieser Anlagemodelle so konzipiert, dass bereits frühzeitig nach dem ersten Investment erhebliche Erträge gutgeschrieben wurden – mit dem Ziel, dass sich Anleger bestätigt fanden und weitere Gelder investierten. Derartige Ertragsgutschriften sind jedoch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2010 (VIII R 4/07) immer dann steuerpflichtig, wenn „der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.“ Nur in Fällen, in denen auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung abgelehnt und über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt worden war, droht keine Steuernachzahlung.
Ganz klar ist die Rechtslage allerdings keineswegs: So kamen verschiedene Finanzgerichte beim Schneeballsystem der „Business Capital Investors Corporation“ (BCI) zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen mit der Folge, dass vom Finanzgericht Köln jetzt in einem Eilverfahren entschieden wurde, dass Scheingewinne vorerst nicht zu versteuern sind (Beschluss vom 10. April 2013, 10 V 216/13). Letztlich wird also der Bundesfinanzhof nochmals mit dem Vorgang befasst werden – mit völlig offenem Ergebnis.
Alle diese Fälle haben jedoch deutlich gemacht, dass hohe Renditeversprechungen als Warnsignal für die Sicherheit der Anlage zu verstehen sind. Anlegerschützer gehen sogar so weit festzustellen, dass jede Rendite von mehr als 7,5% eine „Zitterprämie“ darstellt, wobei zweistellige Zinssätze als Indiz für betrügerische Machenschaften anzusehen seien. Selbst wenn dies nicht in jedem Fall uneingeschränkt zutrifft – manche spekulativen, aber seriösen Investmentfonds können durchaus zweistellige Erträge bringen – so sollte man sich dennoch bewusst sein, dass es die Kombination aus Sicherheit und hoher Rendite nicht gibt, vielmehr stets bei einer der beiden Komponenten Zugeständnisse gemacht werden müssen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(17):14-14