Versicherungen

Richtig abgesichert in den Wintersport


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Ab Weihnachten herrscht auf den Loipen und Pisten wieder Hochkonjunktur, wenn zahlreiche Alpinskifahrer, Langläufer und Snowboardfans ihrem Hobby frönen. Doch das „weiße Vergnügen“ kann teuer werden, wenn die richtigen Versicherungen fehlen.

Unzureichende Deckung

Immer wieder Diskussionen löst in diesem Zusammenhang der Versicherungsschutz durch Kreditkarten aus. In der Regel ist hier zwar eine Auslandsreise-Krankenversicherung integriert, jedoch wird diese nur bei Einsatz der Karte aktiviert. Unternimmt dann z. B. ein Münchener einen Tagesausflug nach Österreich, kann er die Karte nicht für die Bezahlung einer Hotelrechnung einsetzen – und geht damit oft leer aus. Gerade wenn derartige „Grenzfälle“ zu erwarten sind und kein privater Krankenversicherungsschutz besteht, empfiehlt sich trotz Kreditkarte der Abschluss einer eigenen Police, die eine vollwertige Deckung bietet.

In jedem Fall sollte man darauf achten, dass die Versicherung auch eine angemessene Summe für Bergungsmaßnahmen vorsieht. Wer in schwierigem Gelände verunglückt oder lange gesucht werden muss, verursacht meist Kosten im fünfstelligen Bereich. „Kosmetische“ Bergungskosten-Absicherungen, z. B. bei einer Unfallversicherung über 1.000€ oder 2.000€, helfen dann wenig. Aber auch bei den Kosten für einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport verstecken sich manche Versicherer hinter restriktiven Vertragsbedingungen. Wissen sollte man jedoch, dass oftmals Mitgliedschaften – etwa beim Deutschen Alpenverein oder beim ADAC – ebenfalls einen entsprechenden Versicherungsschutz beinhalten, sodass sich der Abschluss eigener Policen dann erübrigt.

Pistenbetreiber in der Haftung

Wer ohne fremde Beteiligung zu Fall kommt, muss seinen Schaden in der Regel selbst tragen bzw. durch seine Versicherung begleichen lassen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn z. B. ein Pisten- oder Liftbetreiber seinen Sicherungsverpflichtungen, etwa beim Betrieb einer Pistenraupe, nicht ausreichend nachkommt. Auch eine vom Fachmann falsch eingestellte Skibindung kann im Schadensfall zu Regressansprüchen führen. Um diese auch durchzusetzen, ist allerdings regelmäßig eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Police auch Streitigkeiten wegen „Auslandsschäden“ abdeckt und keine Risikoausschlüsse in Zusammenhang mit Sportverletzungen vorsieht.

Auch wenn man durch einen anderen Wintersportler geschädigt wird, kann die Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein – sofern dieses Risiko nicht im „Kleingedruckten“ ausgeschlossen ist. Gleiches gilt grundsätzlich, wenn ein Geschädigter Ansprüche erhebt, z.B. weil man ihn unbeabsichtigt auf der Piste zu Fall gebracht hat. Hier kommt jedoch auch noch die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie dient zum einen zur Befrie­digung berechtigter Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte An­sprüche Dritter ab.

FIS-Regeln als Maßstab

Wer an einem Skiunfall mit mehreren Beteiligten wirklich schuld ist, muss in vielen Fällen erst ein Gericht klären. Anhaltspunkte liefern die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands FIS (Fédération Internationale de Ski), die sich jeder Skifahrer aneignen sollte. Danach muss sich jeder so verhalten, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Zudem muss sich die Geschwindigkeit nach den Witterungsbedingungen, dem Verkehr auf der Piste und dem eigenen Können richten. Es werden auch ganz klare Regeln zum Überholen, zum Einfahren in die Piste und zum Auf- bzw. Abstieg festgelegt.

Nur wenige wissen zudem, dass bei einem Unfall stets die Personalien angegeben werden müssen, unabhängig von der eigenen Beteiligung am Unfall und der Schuldfrage. Ein Verstoß dagegen kann sogar negative Folgen beim Versicherungsschutz haben. Stets sollte man im Übrigen darauf achten, die Obliegenheiten der Versicherungspolice zu erfüllen, also z. B. mögliche Schäden frühzeitig melden und gegenüber dem Versicherer wahrheitsgemäß zu berichten.

Gleiches gilt auch bei Diebstahl des Sportgeräts: Kommen die teuren Ski aus dem Hotel-Skikeller abhanden, greift meist die eigene Hausratversicherung. Spezielle Skiversicherungen lohnen nicht immer, da sie im Schadensfall – ähnlich wie Reisegepäckpolicen – nur dann leisten, wenn der Versicherte seine „Bretter“ keine Sekunde aus den Augen lässt, sodass Diebstahl ohnehin praktisch ausgeschlossen ist. In allen Fällen gilt es, die vom Versicherungsgeber verlangten Obliegenheiten genau zu erfüllen.

Wer einen körperlichen Schaden erleidet, für den kein Dritter aufzukommen hat, kann ggf. auf weitere Versicherungen vertrauen, die im Regelfall als Ganzjahrespolice abgeschlossen werden. Hier ist insbesondere die private Unfallversicherung zu nennen, die zum einen meist ein Kranken- oder zumindest Krankenhaustagegeld sowie ein Genesungsgeld vorsieht, zum anderen aber auch Leistungen für dauerhafte Schäden bietet. Maßgeblich ist hier die „Gliedertaxe“, nach der ein Verlust der Funktion einzelner Körperteile mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Gesamtversicherungssumme abgegolten wird. Dabei ist zum einen zu prüfen, ob die gewählte Wintersportart auch im Versicherungsschutz enthalten ist, zum anderen sind aber auch die Deckungssummen von Bedeutung. Grundregel: Eine private Unfallversicherung über wenige Zehntausend Euro ist weitgehend sinnlos, es sollten stets Summen im sechsstelligen Bereich abgeschlossen werden. Vorteilhaft kann hierbei die Vereinbarung einer „Progression“ sein, bei der wirklich bedeutende Schäden – etwa der Verlust beider Arme – mit einem höheren Prozentsatz abgerechnet werden als „Kleinschäden“, z.B. Bewegungseinschränkungen des kleinen Fingers.

Stets eine Frage der persönlichen Verhältnisse ist schließlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die über die Leistungen des Versorgungswerks hinausgeht. Allerdings kommt es gerade bei Selbstständigen wie etwa Apothekenleitern immer wieder zu Konflikten hinsichtlich der Frage, welche Tätigkeiten in welchem Umfang durch den Unfall eingeschränkt wurden. Entsprechend sollte die Police daher ganz individuell auf die eigenen Verhältnisse zugeschnitten sein.

Kinder optimal absichern

Bei aller Vorfreude auf den Skiurlaub sollte man nicht zuletzt auch an die mitreisenden Kinder denken. Neben dem obligatorischen Krankenversicherungsschutz und dem meist als Fa­milienversicherung integrierten Haftpflichtversicherungsschutz kommt zum einen eine spezielle Kinder-Unfallversicherung, zum anderen eine Kinder-Invaliditätspolice in Betracht. Insbesondere Letztere ist jedoch nicht billig. Oft wird dann ein Kompromiss die richtige Lösung sein: Man schließt eine ausreichend hoch bemessene Unfallversicherung ab, aus deren Schadenszahlung quasi auch eine Invaliditätsrente möglich wird. Nicht abgedeckt ist dann lediglich das Risiko „Invalidität durch Krankheit“, das aber – glaubt man den Statistiken – vernachlässigenswert gering ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2013; 38(24):15-15