Prof. Dr. Reinhard Herzog
Risiko Nachrangigkeit
Gemeinsam ist allen Cocos die Nachrangigkeit. Kann die emittierende Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, müssen sich die Käufer der Anleihe in die Liste der Insolvenzgläubiger einreihen. Das investierte Kapital wird dann in aller Regel verloren sein, denn für nachrangige Papiere – die rechtlich als Eigenkapitalersatz gelten – greifen weder die Einlagensicherungsfonds noch ein staatlicher Rettungsschirm.
Die Ausgabe von Cocos dient den emittierenden Banken in erster Linie als Schutz vor einer finanziellen Schieflage. Festgelegt ist in der Regel, dass das Papier dann in Aktien des Unternehmens umgewandelt wird, wenn die Eigenkapitalquote des Instituts unter einen festgelegten Grenzwert sinkt. Messlatte ist hierbei in der Regel die Kernkapitalquote, deren kritischer Wert bei den meisten Emissionen im Bereich der 5%-Marke angesiedelt ist. Das Umwandlungsverhältnis selbst kann entweder bereits bei Anleiheemission festgelegt sein oder aber erst bei Eintritt des Ereignisses auf Basis der dann geltenden Kursrelationen vorgegeben werden.
In einer verschärften Variante, zu der auch der neuartige Credit-Suisse-Bond zählt, ist gar keine Umwandlung mehr zwingend vorgesehen. Hier wird in den Bedingungen festgelegt, dass die Anleihe bei Unterschreiten entsprechender Grenzwerte wertlos verfällt (sog. Sudden Death).
Als Ausgleich für diese Risiken bieten die Papiere eine im Marktvergleich recht großzügige Verzinsung, so zahlt die Credit Suisse 6,5%. Selbst unter Berücksichtigung des deutlich über dem Nennwert liegenden aktuellen Börsenkurses errechnet sich immer noch eine Rendite von mehr als 5,0% – vorausgesetzt, es tritt kein als „Trigger Event“ bezeichnetes Ereignis, also ein Absinken z.B. der Kernkapitalquote unter den Grenzwert, ein. Doch genau damit wird ein solches Papier zum Risikotitel: Dem Laien ist es kaum möglich, die Entwicklung der in den Anleihebedingungen festgelegten Messlatte auch nur annähernd einzuschätzen. Er muss sich darauf verlassen, dass das Papier am Markt „fair“ bewertet ist, wobei sich dies bereits bei der Vorlage des nächsten Quartalsabschlusses ändern kann. Der Mehrzins gegenüber klassischen Anleihen ist also eine „Zitterprämie“, denn die Risiken sind selbst bei renommierten Großbanken nicht zu unterschätzen. Wirkliche Vorteile bringen Cocos jedoch den Emittenten, die so ihre Eigenkapitalquote kostengünstig aufbessern und die Risiken auf Anleihekäufer abwälzen können.
Unser Urteil: Ebenso wie andere nachrangige Anleihen eignen sich Cocos kaum für Privatanleger, lassen sich aufkommende Risiken doch nicht einmal annähernd sicher einschätzen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(05):12-12