Claudia Mittmeyer
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass chronisch kranke Menschen, die eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabis besitzen, diesen in Ausnahmefällen selbst zu Hause anbauen dürfen. Alle Kläger konnten die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen und auch ihre Krankenversicherungen übernahmen diese nicht. In drei der fünf verhandelten Verfahren verpflichtete das Gericht das BfArM, über die Anträge erneut zu entscheiden. In einem Fall wurde die Klage abgewiesen, da aufgrund der Wohnsituation ein gegen den Zugriff Unbefugter gesicherter Anbau nicht möglich sei. In einem anderen Fall geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig (Urteile vom 22. Juli 2014, Aktenzeichen 7 K 4447/11, 7 K 4450/11, 7 K 5217/12, 7 K 4020/12 und 7 K 5203/10).
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(15):4-4