Steuerstrategie mit Festverzinslichen

Mehrrendite mit hohem Zins


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Seit Einführung der Abgeltungssteuer haben Anleger nur noch wenig Möglichkeiten, ihr Depot auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Zumindest eine Glättung der Steuerbelastung können Sparer erzielen, wenn sie rechtzeitig in hochverzinste Anleihen investieren.

Die Abgeltungssteuer hat für Anleger vieles vereinfacht. Ob Aktie, Optionsschein oder Anleihe: Sowohl Zinsen und Dividenden als auch Kursgewinne sind steuerpflichtig. Die früher übliche Spekulationsfrist von einem Jahr – nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden konnten – gibt es bei den ab 2009 eingegangenen Wertpapieranlagen nicht mehr. Entsprechend reduziert haben sich die Möglichkeiten, durch ein geschicktes Anlageverhalten Steuern zu sparen.

Ganz ausgeschlossen sind steuerliche Vorteile jedoch auch heute nicht. Interessante Möglichkeiten bieten sich insbesondere für Sparer mit stark schwanken- den Kapitaleinkünften. Beispiel: Ein Anleger plant für 2015 den Kauf einer Eigentumswohnung aus Eigenmitteln. Das Geld ist zu beträchtlichen Teilen bereits angespart und erwirtschaftet 2014 vergleichsweise große Erträge; entsprechend hoch ist die Abgeltungssteuer. 2015 wird sich dies jedoch ändern: Die Kapitaleinkünfte werden aufgrund des Immobilienkaufs deutlich niedriger ausfallen und möglicherweise sogar den Sparerfreibetrag unterschreiten.

Hoher Stückzins

Optimieren kann der Anleger das Investment, indem er nochvor Jahresende eine Anleihe mit hohem Nominalzins und Zinstermin im Januar oder Februar 2015 erwirbt. Denn hier wird ihm ein hoher Stückzins in Rechnung gestellt, für den er mit dem Kauf eine entsprechende Rückerstattung bereits entrichteter Abgeltungssteuer erhält. Der Jahreszinsertrag und damit die Steuerbelastung für das Jahr 2014 werden damit reduziert.

Verkauft der Anleger das Papier nach dem Jahreswechsel, erzielt er einen entsprechend hohen Ertrag, der wiederum steuerpflichtig ist. Da die Steuerbelastung aufgrund des Immobilienkaufs jedoch ohnehin niedriger ausfallen wird, erzielt er bei optimaler Ausgestaltung eine interessante Steuerersparnis.

Vergleichbares gilt im Übrigen auch, wenn das Gesamteinkommen 2014 noch relativ hoch ist und mit mehr als dem Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert wird. Ist damit zu rechnen, dass es im kommenden Jahr niedriger ausfällt und damit einem Steuersatz von weniger als 25% unterliegt, bringt die terminierte Anleihetransaktion ebenfalls Vorteile.

Aber auch bei bestehenden Positionen sollte man im Falle eines schwankenden Einkommens stets die steuerlichen Gegebenheiten im Auge behalten. So notieren heute zahlreiche Anleihen weit über dem Nominalwert. Wurden sie vor 2009 gekauft, ist der erzielte Kursgewinn in der Regel steuerfrei, sodass es keine Rolle spielt, ob sie 2014 oder erst in den kommenden Jahren verkauft oder sogar bis zur Fälligkeit gehalten werden – wobei dann al-lerdings der heutige Buchgewinn wieder verloren geht.

Bei Kauf ab 2009 unterliegt der erzielte Kursgewinn hingegen stets der Abgeltungssteuer, sodass man sich – allein aus steuerlicher Sicht betrachtet – dann von dem Papier trennen sollte, wenn eine möglichst niedrige anderweitige Steuerbelastung besteht.

Freilich sollten – dies verlangt auch das Finanzamt – entsprechende Transaktionen nicht allein aus steuerlichen Gründen vorgenommen werden. Vielmehr müssen auch die Rahmenbedingungen den eigenen Anlagevorstellungen entsprechen. Bei kurzfristigen Transaktionen ist zudem darauf zu achten, dass sich die Handelsspanne des gewählten Papiers in engen Grenzen hält und vertretbare Spesen für den Kauf und Verkauf entstehen. Unverzichtbar ist auch ein Blick auf die Bonität des Emittenten: Schon bei geringen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann eine Anleihe einen massiven Kursverlust erleiden, sodass sich die steuerliche Transaktion nicht mehr rechnet.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(22):14-14