Claudia Mittmeyer
Etliche Versicherte erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Krankenkasse, die sie über den ab 2015 geltenden Beitragssatz informiert. Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz bei 15,5%, bei schlechter Finanzlage konnten die Kassen bislang einen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Zum Jahreswechsel wird der allgemeine Beitragssatz nun von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Die Kassen haben dann die Möglichkeit, ihn bei finanziellem Bedarf um einen kassenindividuellen prozentualen Zusatzbeitrag zu ergänzen. Rechnerisch liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9%-Punkten.
Auch wenn die Kassen ihre Mitglieder über die Erhebung eines Zusatzbeitrags informieren und auf das entsprechende Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen, ist kaum mit einer massiven Wechselwelle zu rechnen. Zum einen geht man in Expertenkreisen davon aus, dass alle Kassen künftig einen Zusatzbeitrag erheben werden, wobei das Interesse groß sein wird, ihn jeweils nicht zu hoch anzusetzen, um keine Mitglieder zu verlieren. Zum anderen müssen die Versicherten den Zusatzbeitrag nicht wie bislang selbst an die Kasse überweisen. Er wird nun vielmehr prozentual erhoben und bei Angestellten im Rahmen der Lohnabrechnung abgeführt – was psychologisch gesehen einen wesentlichen Unterschied macht.
Ob die neuen Zusatzbeiträge als Wettbewerbsinstrument unter den Krankenkassen entsprechende Durchschlagskraft entfalten oder sich in dieser Hinsicht eher als stumpfes Schwert erweisen, werden die kommenden Jahre zeigen.
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(24):2-2